Rheinland-Pfalz Flughafen Hahn: Kein Strafprozess gegen Ex-Manager

Der frühere Chef des Flughafens Hahn, Jörg Schumacher, muss nicht vor Gericht. Das Oberlandesgericht Koblenz hat es in zweiter Instanz abgelehnt, ein Verfahren zu eröffnen.

«KOBLENZ/LAUTZENHAUSEN.»Wie zuvor das Landgericht Koblenz finden die Richter des Oberlandesgerichts in der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz nicht genügend Hinweise, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen. Schumacher war ebenso wie weitere Personen im Umfeld der damaligen Flughafenleitung der Untreue, der Bestechung und Bestechlichkeit beschuldigt worden. Konkret ging es um einen im April 2009 verlängerten Vertrag mit einem Dienstleistungsunternehmen zur Passagierabfertigung. Dies war zwar nach Angaben des Gerichts nicht rechtens, aber ein Schaden zum Nachteil des Flughafens sei „mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln“ nicht nachzuweisen. Für die gemeinschaftliche Untreue bestehe deshalb kein hinreichender Tatverdacht, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts. Ein solcher fehle auch für den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung. Die Anklage ging von Provisions-, Schmiergeld- oder Kick-back-Zahlungen aus. Der 59-jährige Schumacher war von 1997 bis 2013 Geschäftsführer der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH. Seit 2017 gehört der ehemalige US-Fliegerhorst mehrheitlich der chinesischen HNA-Gruppe. Das Land Rheinland-Pfalz verkaufte seine Anteile, das Land Hessen hält noch 17,5 Prozent. Der Flughafen schreibt rote Zahlen, er wurde 2013 aus rheinland-pfälzischem Steuergeld in Höhe von 125 Millionen Euro entschuldet. Nach EU-Vorgaben muss der Airport ab 2024 seine Betriebskosten selbst erwirtschaften. Einwurf

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