Rheinland-Pfalz Erstmals soll im Landtag ein Ausschuss-Vorsitzender abgewählt werden

Joachim Paul wird vorgeworfen, rechtsextremes Gedankengut verbreitet zu haben.
Joachim Paul wird vorgeworfen, rechtsextremes Gedankengut verbreitet zu haben. Foto: dpa

Im Mainzer Landtag steht am Dienstag zum ersten Mal in der Geschichte des Parlaments die Abwahl eines Aussschuss-Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die drei Fraktionen der Ampel-Regierung und die oppositionelle CDU wollen den AfD-Abgeordneten Joachim Paul als Vorsitzenden des Medienausschusses abwählen. Als Grund nennen sie „Hinweise über die Verbindung des Abgeordneten Joachim Paul zu rechtsextremem Gedankengut“. Paul selbst will an der Sitzung nicht teilnehmen, wie seine Fraktion mitteilte.

Mit welcher Mehrheit könnte Paul abgewählt werden?

Wie bei der Wahl reiche auch bei der Abwahl eine einfache Mehrheit, heißt es beim Landtag. Die ist sicher. Denn von den zwölf Ausschussmitgliedern gehören fünf der SPD an, die CDU stellt vier, die FDP und die Grünen je ein ordentliches Mitglied. Paul ist das einzige Mitglied der AfD-Fraktion.

Wer könnte Pauls Nachfolger werden?

Das Recht auf den Ausschussvorsitz bleibt bei der AfD-Fraktion, die dann einen anderen Abgeordneten dafür benennen kann. Dieser würde an die Stelle von Paul in den Ausschuss gehen. Für die AfD-Fraktion ist Martin Louis Schmidt bislang stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik. Stellvertretende Mitglieder vertreten in der Regel die Mitglieder ihrer Fraktion etwa bei Krankheit oder wenn diese wegen anderer dringender Gründe verhindert sind. Letztlich könnte nach der Abwahl aber auch ein anderer AfD-Abgeordneter als Schmidt auf Paul folgen.

Wie viele Ausschussvorsitze darf eine Fraktion übernehmen?

Der Landtag hat zu Beginn seiner Wahlperiode 15 Fachausschüsse gebildet. Die Zahl der Ausschussvorsitze, die jeder Fraktion zustehen, wird auf Basis der Sitzverhältnisse im Landtag ermittelt - also nach der Stärke der Fraktionen. Die AfD darf in der aktuellen 17. Wahlperiode zwei Ausschussvorsitzende benennen. Die Vorsitzenden wurden in der ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit vom Ausschuss gewählt. Der SPD stehen sechs, der CDU fünf, der FDP und den Grünen je ein Ausschussvorsitz zu.

Wer erhält in welchen Ausschüssen den Vorsitz?

Die Fraktionen bestimmen entsprechend ihrer Stärke der Reihe nach die Ausschüsse, deren Vorsitz sie übernehmen möchten. Die stärkste Fraktion, also die SPD, hat den ersten Zugriff auf einen Ausschuss, dann folgt die nächststärkste (die CDU) - und so weiter. Dann ist wieder die SPD mit ihrem zweiten Ausschussvorsitzenden an der Reihe. Neben diesem formalen Zugriffsverfahren gibt es aber auch die Möglichkeit, dass sich die Fraktionen in einem Konsensverfahrens auf die Besetzung der Ausschussvorsitze untereinander verständigen. In der ersten Sitzung des Ältestenrates in dieser Wahlperiode wurde zwischen den Fraktionen eine Einigung über die Zugriffe auf die Ausschussvorsitze der ständigen Fachausschüsse erzielt.

Um die Rechtmäßigkeit Abwahl gibt es Streit. Warum?

Der Ausschussvorsitzende Paul hätte nach Auffassung des Landtags unverzüglich zu der Sondersitzung mit dem Abwahl-Antrag einladen müssen. Da Paul dies nicht gemacht hat, sprach der Landtagspräsident Hendrik Hering die Einladung aus. Paul hat nach eigenen Worten rechtliche Bedenken, ob der Abwahl-Antrag zulässig ist, und deshalb nicht eingeladen. Eine rechtliche Überprüfung laufe. Paul forderte Hering auf, die Einladung zu der Sondersitzung unverzüglich zurückzunehmen, weil er damit eine Rechte als Ausschussvorsitzender verletzt habe. Dies wiederum wies Hering zurück, das Prüfungsrecht stehe Paul nicht zu.

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