Rheinland-Pfalz „Das beschädigt die Gerichtsbarkeit“

Um nach einer vorübergehenden Duldung doch noch eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenden sich viele abgelehn
Um nach einer vorübergehenden Duldung doch noch eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenden sich viele abgelehnte Asylbewerber an das Verwaltungsgericht.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts kritisiert das Vorgehen des Integrationsministeriums in zwei Asylfällen, die zuvor gerichtlich entschieden wurden.

«Koblenz.»„Ein Ministerium kann alles sagen, nur nicht, eine Maßnahme sei unverhältnismäßig, wenn ein Gericht zuvor die Verhältnismäßigkeit festgestellt hat.“ Deutliche Worte wählte gestern der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, Lars Brocker, in seiner Bilanz des Jahres 2017. Er kritisierte die Art, mit der das Integrationsministerium von Ministerin Anne Spiegel (Grüne) in zwei Fällen die Fachaufsicht über Ausländerbehörden ausgeübt hat. In einem Fall ging es um eine libanesische Familie in Bitburg, die in Italien einen anerkannten Flüchtlingsstatus hat und dorthin abgeschoben werden sollte, weil sie nicht selbst für den Lebensunterhalt aufkommen konnte. Das Verwaltungsgericht sah die Entscheidung als verhältnismäßig und damit als rechtmäßig an, aber das Ministerium wies die Behörde an, die Abschiebung auszusetzen, weil sie unverhältnismäßig sei. Aus Mainz wurden eigene Berechnungen nachgereicht, wonach der Lebensunterhalt sehr wohl ausreiche, weil zuvor das Recht auf Elterngeld nicht berücksichtigt gewesen sei. „Das Ministerium kann eine politische Entscheidung treffen und zum Beispiel eine Abschiebung zurücknehmen, aber es darf nicht unsere Entscheidung uminterpretieren“, sagte Brocker. Im zweiten Fall geht es um eine Armenierin, die im Mai zusammen mit ihrer kleinen Tochter aus Bad Kreuznach zurück in ihr Heimatland abgeschoben wurde, obwohl sie eine Lehrstelle hatte. Das Gericht urteilte, die Abschiebung sei rechtmäßig erfolgt, weil die Frau die Ausländerbehörde rechtswidrig nicht über den Wechsel der Ausbildungsstelle informiert hatte , erst, nachdem bereits die Abschiebung eingeleitet worden war. Das Ministerium hatte nach dem Urteil dem zuständigen Landkreis Bad Kreuznach eine eigene Rechtsmeinung vorgelegt, wonach die Wiedereinreisesperre verkürzt werden könne, aber die Entscheidung dem Landkreis überlassen. Die Sperre wurde nicht verkürzt. „Wenn gerichtliche Entscheidungen missinterpretiert werden, werden Grenzen überschritten. Das beschädigt Institutionen, beschädigt die Gerichtsbarkeit“, sagte Brocker, zugleich Chef des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. 80 Prozent der Verfahrenseingänge seien derzeit Asylverfahren, die beim Verwaltungsgericht Trier konzentriert sind. Besonders diese sind ursächlich für den massiven Anstieg auf 19.345 Verfahren, die bei allen vier Verwaltungsgerichten 2017 neu eingegangen sind. Das sind fast 3300 mehr als im Jahr zuvor. Zum Vergleich: 2013 waren es etwas mehr als 6000. Alleine die Asylverfahren machten voriges Jahr 14.355 Verfahren aus, das ist eine Vervierfachung im Vergleich zu 2015. Auch beim Oberverwaltungsgericht als zweiter Instanz haben diese Verfahren zugenommen. Im vergangenen Jahr hatte Justizminister Herbert Mertin (FDP) zehn zusätzliche Stellen für das Trierer Gericht zugesagt, nachdem bereits 2016 zwölf, inzwischen allesamt besetzte Stellen geschaffen wurden. In Rheinland-Pfalz müsse niemand auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts warten, weil es zu viele Asylfälle gebe, versicherte Brocker. Aber es gebe auch keinen Grund, von „sinkenden Pegelständen“ zu sprechen. Keine Asylverfahren, aber ausländerrechtliche Fragen beschäftigen auch die übrigen Verwaltungsgerichte mehr als in den Vorjahren. Das Verwaltungsgericht in Neustadt beispielsweise habe von landesweit 687 alleine 433 Zugänge in diesem Rechtsbereich verzeichnet. Am kleinsten Verwaltungsgericht des Landes in Mainz stieg die Anzahl der Verfahren gegen das Landesamt für Soziales und Jugend mit 208 Fällen auf mehr als das Doppelte an. Hintergrund sind Klagen von Kommunen wegen der Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gegenüber dem Land. In seinem Ausblick auf das laufende Jahr 2018 sagte Präsident Brocker, dass das Oberverwaltungsgericht anders als früher keine personellen Reserven mehr habe, um Großverfahren zu Infrastrukturprojekten zu priorisieren, also mit besonderer Dringlichkeit abzuarbeiten. Als Beispiel nannte er die zweite Rheinbrücke bei Wörth, deren Gegner bereits den Gang vor Gericht angekündigt haben. Fünf Stellen fehlen nach seinen Worten. Wenigstens zwei fordert er vom Land.

Gerichtspräsident Lars Brocker.
Gerichtspräsident Lars Brocker.
Integrationsministerin Anne Spiegel.
Integrationsministerin Anne Spiegel.
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