Rheinland-Pfalz Babyleiche: Verdacht gegen Klinikum Ludwigshafen

«Ludwigshafen.» Im Zusammenhang mit dem Fund einer Babyleiche im Herbst 2017 im Viernheimer Wald ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen das Klinikum Ludwigshafen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung.

Das Krankenhaus und weitere Kliniken im Bereich Mannheim, Ludwigshafen und in Südhessen sollen zwei Wochen vor der Geburt des Kindes vom Mannheimer Jugendamt auf eine werdende Mutter hingewiesen worden sein. Es habe eine Aufforderung gegeben, wonach die psychisch auffällige Frau im Fall einer Entbindung nicht mit dem Kind weggelassen werden sollte. Dies soll das Klinikum Ludwigshafen jedoch nicht befolgt haben. Der Frau wird vorgeworfen, das Kind später getötet zu haben. Dies wurde gestern beim Totschlagsprozess gegen die 32 Jahre alte Mutter des toten Jungen vor dem Landgericht Darmstadt bekannt. Das Klinikum Ludwigshafen bestätigte die Ermittlungen. Geschäftsführer Hans-Friedrich Günther versicherte, dass die Klinik die Staatsanwaltschaft bei dem Ermittlungsverfahren unterstütze. Die Ermittler überprüften, ob die Warnung des Jugendamts im Klinikum angekommen sei und ob es Versäumnisse gegeben habe. „Falls wir einen Fehler gemacht haben, dann stehen wir dazu. Aber wir müssen erst einmal abwarten, was die Ermittlungen bringen“, sagte Günther. Die Überreste des Babys wurden von einem Pilzsammler im September 2017 in einem Wald bei Viernheim in Südhessen entdeckt. Die skelettierte Leiche befand sich in einer Wickeltasche. Das Kind war nach damaligen Angaben der Ermittler am 22. März 2017 auf die Welt gekommen und habe zumindest drei Wochen gelebt. Die Mutter hatte keinen festen Wohnsitz und war nach einem Hinweis der Mannheimer Polizei im April 2018 identifiziert worden. Sie saß in Haft, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Ein DNA-Test bestätigte ihre Mutterschaft. Im Prozess hieß es, dass die 32-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei. Laut Anklage habe die Frau eine seit Jahren unbehandelte psychische Krankheit. Das Gericht prüft deshalb auch die Unterbringung in einer Psychiatrie.

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