Rheinland-Pfalz Anwalt bringt im BASF-Prozess neuen Gutachter ins Spiel

Verteidigt den Angeklagten im Prozess um das BASF-Explosionsunglück: Carsten Tews.
Verteidigt den Angeklagten im Prozess um das BASF-Explosionsunglück: Carsten Tews.

Nach mehrwöchiger Sommerpause wird in Frankenthal der Prozess um das BASF-Explosionsunglück fortgesetzt. Das Gericht hat noch drei Verhandlungstage eingeplant. Ob die ausreichen, ist aber offen. Denn hinter den Kulissen ringen Juristen weiter darum, wie deutlich im Urteil der Chemiekonzern kritisiert wird. Nach RHEINPFALZ-Informationen bringt ein Anwalt einen bislang nicht eingeplanten Gutachter ins Spiel.

Der Name eines einzigen Zeugen steht bislang auf dem Rest-Programm, das sich das Frankenthaler Gericht für den Prozess um das BASF-Explosionsunglück im Oktober 2016 noch vorgenommen hat. Für seine Aussage ist der heutige Verhandlungstag vorgesehen. Am Mittwoch könnten die Beteiligten dann ihre Schluss-Plädoyers halten. Und in der Folgewoche würde demnach das Urteil fallen. Doch ob es tatsächlich so kommt, ist offen. In den vergangenen Wochen haben Juristen noch einmal versucht, zusätzliche Informationen zu ergattern. Nach RHEINPFALZ-Informationen hat das Gericht daher weitere Unterlagen bei der BASF angefordert. Denn obwohl auf der Anklagebank ein externer Arbeiter sitzt, geht es in dem Verfahren auch um die Rolle des Chemiekonzerns. Die hat nach dem Unglück eine Tüv-Truppe analysiert. Deren Ergebnis: Es gab Nachlässigkeiten bei Sicherheitsvorkehrungen, aber allzu gravierend waren sie nicht. Allerdings hat vor allem der Opfer-Anwalt Alexander Klein – er vertritt die Eltern eines ums Leben gekommenen Feuerwehrmanns – die Kontrolleure als parteiisch attackiert.

Richter sehen offenbar Mitverantwortung bei der BASF

Und auch die Richter lassen erahnen, dass sie die Rolle der BASF kritischer bewerten als die Gutachter-Gruppe, das lässt sich aus ihren Anmerkungen schließen. Demnach scheinen sie dem Konzern eine Mitverantwortung für das Inferno mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten zuschreiben zu wollen. Doch in Hinterzimmern ist auch schon diskutiert worden, ob das Unternehmen im Urteil nicht noch deutlicher für Versäumnisse getadelt werden sollte. Allerdings signalisierten die Richter vor der Sommerpause auch, dass sie sich bereits ihr Bild gemacht haben. Denn wenn es nach der Kammer gegangen wäre, hätte sie noch im Juni ihr Urteil gefällt. Zu richten hat sie über einen Arbeiter, der bei einem Demontage-Einsatz Pipelines verwechselt und deshalb mit seiner Flex ins falsche Rohr geschnitten haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er damit ein Feuer entfachte. Die Flammen dieses Brandes haben zunächst nur den Mann selbst verletzt. Doch dann ließ die Hitze eine nahe Leitung explodieren, die Ethylen transportiert und das Ludwigshafener Werk mit Chemie-Standorten in Bayern verbindet. Für solche Fern-Verbindungen gelten eigene Vorschriften. Und für die gab es in der Tüv-Mannschaft einen eigenen Experten. Damit auch er persönlich im Prozess befragt werden kann, haben die Richter das Verfahren doch noch über die Sommerferien hinaus verlängern müssen. Ob sie nach seiner Aussage dann tatsächlich Kurs aufs Urteil nehmen können, hängt unter anderem von seinem Auftritt ab. Schließlich kann die Aussage so eines Gutachters auch Fragen aufwerfen, für die ein weiterer Spezialist gebraucht wird – weil sie ein anderes Fachgebiet betreffen. Oder weil die Juristen befürchten, dass sie einseitig informiert werden. Carsten Tews, der Verteidiger des Angeklagten, hat Justizkreisen zufolge inzwischen signalisiert, dass noch ein weiterer Gutachter das Unglück analysiert hat. Dieser Fachmann würde sich wohl BASF-kritischer positionieren als die Tüv-Truppe. Doch bislang steht sein Name nicht auf dem Rest-Programm, das sich das Gericht noch vorgenommen hat.

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