Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Ministerin Spiegel geht in Mutterschutz

. Am heutigen Samstag übergibt Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) für die nächsten vier Monate die Amtsgeschäfte an ihre Staatssekretärin Christiane Rohleder (Grüne), die als ständige Vertreterin der Ministerin zum Beispiel an Kabinettssitzungen teilnehmen wird. Ende April erwartet Spiegel ihr viertes Kind, der gesetzliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Nach der Geburt beträgt der gesetzliche Mutterschutz acht Wochen, in dieser Zeit werde sich Spiegel, die in Speyer wohnt, ganz dem Neugeborenen und der Familie widmen. Danach plane sie noch einen dreiwöchigen Urlaub mit der Familie, bevor sie voraussichtlich Mitte Juli wieder die Amtsgeschäfte aufnimmt. Spiegel ist die erste amtierende Ministerin in Rheinland-Pfalz, die während der Amtszeit ein Kind bekommt. Damit wolle sie berufstätigen Müttern Mut machen, sagt Spiegel, die auch für Frauen und Familie im Kabinett von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zuständig ist. Die Jäger in Rheinland-Pfalz fordern im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest Geld vom Land für jedes geschossene Wildschwein – zum Beispiel eine Prämie von einem Euro pro Kilogramm Schwarzwild, sagte Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes, gestern in Mainz. Bislang gibt es nur eine Prämie, wenn Jäger Proben von tot aufgefundenem Wild nehmen. In diesem Jagdjahr werden laut Verband rund 70.000 Wildschweine erlegt, damit entstünden durch die geforderte Prämie Kosten von 3,5 Millionen Euro. Doch wenn sich die Schweinepest in Rheinland-Pfalz rasant verbreiten würde, müssten „Millionen und Abermillionen“ in die Hand genommen werden, rechnete Michael vor. Kinder aus Familien mit geringem Einkommen könnten künftig in Rheinland-Pfalz ein kostenloses Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten bekommen. Das Land wolle die Eigenbeteiligung abschaffen, erklärte das Sozialministerium gestern in Mainz. Der Ministerrat habe einen Antrag auf Gesetzesänderung bewilligt. Bislang müssen den Angaben zufolge Erziehungsberechtigte für jede Mahlzeit einen Eigenanteil von einem Euro bezahlen.

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