Rheinland-Pfalz AN RHEIN UND SAAR: Geflohene Häftlinge sind Kleinkriminelle

. Die vier Häftlinge, nach denen die Justiz in Rheinland-Pfalz fahndet, (wir berichteten gestern) sind nach Aussage des Mainzer Justizministeriums Kleinkriminelle. Es handele sich um vier Männer, von denen einer wegen Betrugs, ein anderer wegen Drogen, der dritte wegen eines Straßenverkehrsdeliktes und der vierte wegen einer Urkundenfälschung verurteilt wurde. Die Flüchtigen sind den Angaben zufolge nach einem Klinikaufenthalt oder einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt. Einer sei in Begleitung von Wachpersonal entwichen, hieß es gestern. Die Fälle liegen teils schon länger zurück. Nach einem Häftling werde schon seit 2011 gefahndet, informierte das Justizministerium. Zwei Fälle haben sich der Behörde zufolge 2016 abgespielt, ein weiterer im Jahr 2014. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, dass von den Geflohenen „keine allzu großen Gefahren“ ausgingen. Sie seien allesamt zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeute, dass sie beispielsweise keine Sozialleistungen beantragen oder aus dem Schengen-Raum ausreisen könnten. Wie gestern berichtet, sind zwischen 2011 und 2017 insgesamt 162 Personen nicht aus sogenannten Lockerungen wie etwa einem Freigang zurückgekehrt. Das entspricht laut Justizministerium einem Anteil von 0,04 Prozent. Der Behördensprecher wies gestern darauf hin, dass die meisten von ihnen sich binnen weniger Stunden oder Tage wieder der Justiz stellen.

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