Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Bewährungsstrafe für Waffenhändler

Zu zwei Bewährungsstrafen – zwei Jahre sowie ein Jahr und drei Monate – verurteilte das Landgericht Zweibrücken gestern einen 67-jährigen Mann aus der Südwestpfalz, der zwischen 2013 und 2015 mehr als 100 Kriegswaffen nach Deutschland importiert und sie hier verkauft hat. Die Bewährungszeit für beide Strafen beträgt drei Jahre, in denen sich der Verurteilte der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen muss. Zusätzlich ordnete das Gericht an, 11.920 Euro aus dem Privatvermögen des Angeklagten einzuziehen. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Erlös aus den Waffenverkäufen. Der Mann muss außerdem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die Waffen, die durch Stifte oder Gashülsen in den Läufen funktionsuntüchtig gemacht waren, hatte der Mann in der Slowakischen Republik gekauft. Positiv wertete das Gericht, dass der 67-Jährige geständig war und dass durch seine Aussagen vier Verfahren gegen Waffenkäufer eingeleitet werden konnten.

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