Pfalz Vorwurf Rechtsbeugung: Richter in Zweibrücken angeklagt

„Objektiv willkürlich“: Ein Westpfälzer Richter soll seine Pflichten vernachlässigt haben.  Symbolfoto: dpa
»Objektiv willkürlich«: Ein Westpfälzer Richter soll seine Pflichten vernachlässigt haben. Symbolfoto: dpa

Ein Richter aus der Westpfalz muss jetzt selbst auf die Anklagebank: Wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung wird ihm ab 21. August in Zweibrücken der Prozess gemacht. Hintergrund: Er hatte unter anderem zu kontrollieren, ob zu Bewährungsstrafen verurteilte Täter sich auch wirklich an das halten, was ihnen die Justiz vorgeschrieben hat. Überwacht werden muss in solchen Fällen zum Beispiel, ob Betroffene brav ihre Sozialstunden ableisten, um so ihre drohende Gefängnisstrafe noch abzuwenden. Dem Richter wird nun vorgeworfen, dass er derartige Auflagen einfach gestrichen hat. Das ist zwar tatsächlich möglich – zum Beispiel, wenn die Betroffenen besonders eifrig zeigen, dass sie sich gebessert haben.

Dem Juristen droht die Entlassung



Doch dieser Jurist begründete seine Milde ganz anders: Wegen Personalmangels an seinem Amtsgericht habe er einfach keine Zeit, um sich um diese Dinge zu kümmern. Die Staatsanwaltschaft sagt: Damit hat er „objektiv willkürlich“ gehandelt. In Justizkreisen gilt es als offenkundig, dass er zumindest seine Amtspflichten verletzte. Ob er damit auch gleich eine Straftat begangen hat, ist allerdings umstritten. Im Dienst ist er nach RHEINPFALZ-Informationen derzeit nicht. Wenn er verurteilt wird, verliert er automatisch seinen Job.

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