Pfalz Verwaltungsgericht erkennt Ex-OB von St. Ingbert Ruhegehalt ab

Der Politiker wurde 2014 wegen Untreue und Vorteilsnahme verurteilt.
Der Politiker wurde 2014 wegen Untreue und Vorteilsnahme verurteilt.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat einem früheren Oberbürgermeister von St. Ingbert das Ruhegehalt in Höhe von monatlich 4000 Euro aberkannt. Die Richter gaben damit einer Disziplinarklage des Landesverwaltungsamtes statt, wie das Gericht am Montag in Saarlouis mitteilte. Der Disziplinarklage lag eine rechtskräftige Verurteilung des Kommunalpolitikers von 2014 wegen Vorteilsnahme und Untreue zugrunde.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht sah darin „vorsätzlich und schuldhaft begangene Dienstpflichtverletzungen, die aufgrund ihrer Schwere zu einer Aberkennung des Ruhegehalts führen mussten“. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

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