Pfalz Urteil im Prozess um tödlichen Messerstich in Edenkoben

Im Prozess um den tödlichen Messerstich in einem illegalen Wohnheim für polnische Montagearbeiter in Edenkoben ist im Landgericht Landau am Mittwochnachmittag das Urteil ergangen. Es ging zwar um Totschlag und versuchten Totschlag, doch angesichts eines Alkoholpegels von drei Promille bei dem Angeklagten zur Tatzeit befand ihn die Große Strafkammer für schuldunfähig und verurteilte den 51-Jährigen wegen vorsätzlich begangenen Vollrauschs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Außerdem muss er bei einer Entziehungskur behandelt werden. Der Angeklagte hatte nach reichlichem Wodkagenuss im April nach Wahnvorstellungen, bei denen er angeblich seinen Sohn erhängt an der Decke sah, aus heiterem Himmel zu einem Küchenmesser gegriffen und einen um acht Jahre jüngeren Landsmann erstochen und einen anderen Mitbewohner verletzt. Er konnte dann überwältigt und der Polizei übergeben werden. An die Tat will der Angeklagte, der sich unter Tränen entschuldigte, keine Erinnerung haben.

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