Ludwigshafen 99 Kandidaten, acht Listen

Einwanderer und Bürger mit ausländischen Wurzeln in Ludwigshafen sind aufgerufen, bis zum 23. November eine eigene Interessenvertretung zu wählen. Gestern wurden die Wahlvorschläge beschlossen – acht Kandidatenlisten gibt es.

Der Wahlausschuss bestehend aus fünf Beisitzern und dem Bürgermeister Wolfgang van Vliet (SPD) hat gestern einstimmig den Vorschlägen zur Wahl des Beirats für Migration und Integration zugestimmt. Insgesamt wurden acht Wahlvorschläge mit den jeweiligen Kandidatenlisten eingereicht. Darunter sind die Parteien SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die Freie Wählergruppe (FWG), die auch im Stadtrat vertreten sind. Außerdem zur Wahl gestellt haben sich die sogenannte Türkische Liste, die Albanische Liste sowie das Kurdische Gemeinschaftszentrum. Bei der türkischen und der albanischen Liste handelt es sich nicht um Parteien, sondern um offene Wählergruppen ohne formelle Mitgliedschaft. In einer Gründungsversammlung wird beschlossen, dass bestimmte Personen als Kandidaten zur Wahl stehen sollen. Diese werden dann auf einer Liste zusammengestellt. Das Kurdische Gemeinschaftszentrum ist ein Verein, der die Interessen der kurdischen Bevölkerung in der Rhein-Neckar-Region vertritt. Der Beirat für Migration und Integration setzt sich zusammen aus 22 gewählten und elf berufenen Mitgliedern, die vom Stadtrat entsandt werden. Er wird alle fünf Jahre gewählt. Die Wahlberechtigten können eine Liste wählen oder ihre Stimmen einzelnen Kandidaten geben. Bei den Listen mit weniger als 22 Kandidaten werden die Bewerber mit Mehrfachbenennungen belegt, damit keine Stimmen verloren gehen. Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt sind: Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose sowie eingebürgerte Ludwigshafener mit zwei Staatsangehörigkeiten oder Spätaussiedler. Besonderheit dabei: Nur die 33.740 Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose erscheinen direkt im Wählerverzeichnis und werden angeschrieben. Die anderen Wahlberechtigten (etwa 20.000 Menschen) müssen einen Antrag stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Dafür müssen sie als Nachweis die Einbürgerungsurkunde, beziehungsweise den Pass ihrer zweiten Staatsangehörigkeit oder den Vertriebenenausweis mitbringen und zu den normalen Öffnungszeiten ins Bürgerbüro im Rathaus kommen. Dort kann ab dem 20. Oktober direkt gewählt oder der Antrag zur Briefwahl gestellt werden. (vkx)

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