Pfalz Saarbrücken: Revision gegen Urteil im Axt-Mordprozess

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun das Urteil gegen einen 40-Jährigen überprüfen, der gestanden hatte, seine Frau mit e
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun das Urteil gegen einen 40-Jährigen überprüfen, der gestanden hatte, seine Frau mit einer Axt getötet zu haben.

Der Mordprozess gegen einen 40-Jährigen, der gestanden hatte, seine Frau mit einer Axt getötet zu haben, geht in eine neue Runde. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung des Gerichts prüfen. Das Landgericht hatte den deutschen Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht war damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt hatte. Der Verteidiger hatte auf Totschlag im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit plädiert und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren gefordert.

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