Pfalz Rassismus-Vorwürfe: Ermittlungen gegen RNV-Mitarbeiter eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) nach Rassismus-Vorwüfen eingestellt. Den Männern wurden auch Verkehrs- und Sexualdelikte vorgeworfen. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, konnten die Taten nicht nachgewiesen werden. Im Mai 2017 hatte ein ehemaliger RNV-Mitarbeiter die Vorwürfe erhoben und dazu heimlich gemachte Videos präsentiert.

Filmaufnahmen nicht verwertbar

Doch diese Filmaufnahmen sind laut Staatsanwaltschaft nicht verwertbar, da sie heimlich gemacht worden waren und damit die Persönlichkeitsrechte der RNV-Mitarbeiter verletzten. Solche heimlich gemachten Aufnahmen dürfen nach geltender Rechtssprechung nur verwendet werden, um in Fällen schwerster Kriminalität die Idetität des Täters festzustellen oder, um zu Unrecht Beschuldigte zu entlasten.

Nicht zur "Störung des öffentlichen Friedens" geeignet

14 Ermittlungsverfahren gab es laut Staatsanwaltschaft im Bereich politisch motivierter Straftaten. Rassistische Beleidigungen gegenüber ausländischer Fahrgäste konnten der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge keine konkreten Tatzeitpunkte oder Tatorte festgestellt werden. Volksverhetzende Äußerungen seien zwar gefallen, damit das jedoch strafbar ist, müssen die Äußerungen so gemacht worden sein, dass sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Da die Aussagen aber in Aufenthaltsräumen der RNV gefallen seien, habe die "Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens" nicht nachgewiesen werden können, heißt es von Seiten der Staatsantwaltschaft weiter. Ähnliches gilt für den Vorwurf, dass unter anderem der Hitlergruß gezeigt worden sein soll. Geltende Rechtsprechung sei hier, dass das verbotene Zeichen vor "einer nicht überschaubaren Anzahl von Personen" gezeigt worden sein muss. Hiervon könne bei gegebener Sachlage nicht ausgegangen werden.

Bei Sexualdelikten kein hinreichender Tatverdacht

In Sachen Sexualdelikte  gab es sechs Verfahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, die Erkenntnisse des Mannes, der Anzeige erstattet hat, habe sich auf "Hörensagen" beschränkt. Bei den Straßenverkehrsdelikten gab es vier Verfahren. Es soll darum gegangen sein, dass Signale von Straßenbahnen so manipuliert wurden, dass Fahrer zu Gefahrenbremsungen gezwungen waren. Außerdem seien Fahrer absichtlich auf falsche Gleise geleitet worden, was zu Verspätungen geführt habe. Laut Staatsanwaltschaf habe es nicht genug Informationen zu konkreten Umständen - Tatzeiten, Tatorte, konkrete Gefährdungssitationen - gegeben. Dass der ehemalige RNV-Mitarbeiter die Videos ins Internet gestellt hat, war ebenfalls Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Es wurde aber wegen geringer Schuld und mangelndem öffentlichen Interesse ebenfalls eingestellt. 

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