Pfalz Prozess um Leimener Kampfhundeattacke beginnt

So sollte der Hund eigentlich geführt werden: mit Maulkorb und Leine.
So sollte der Hund eigentlich geführt werden: mit Maulkorb und Leine.

Sie sollen zwei Kampfhunde auf einen Teenager gehetzt haben - dafür müssen sich zwei junge Männer von Dienstag an vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Die Anklage wirft dem 17- und dem 22-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Ein dritter 22-jähriger Angeklagter steht vor Gericht, weil er seinem jüngeren Bruder die beiden American Staffordshire Terrier zum Spazierengehen überlassen haben soll. Nur Erwachsene dürfen jeweils einen Kampfhund führen, der gesichert sein muss, wenn er noch keine Wesensprüfung bestanden hat. Zur ersten Sitzung sind auch der geschädigte Junge und der Polizist, der zuerst am Tatort war, geladen (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.).

Vom Fahrrad gerissen und schwer verletzt

Die verbotswidrig weder mit Maulkorb noch mit Leine gesicherten aggressiven Tiere hatten den damals 15-Jährigen am Pfingstmontag auf freiem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) vom Rad gerissen und schwer verletzt. Teile seiner Nase und seiner rechten Ohrmuschel wurden abgerissen, die linke Ohrmuschel durchtrennt.

Vorwurf: Hund auf Jungen gehetzt

Der Bruder des Hundehalters und sein Begleiter sollen sich durch eine Bemerkung des Jungen provoziert gefühlt und beschlossen haben, ihm eine Lektion zu erteilen. Daraufhin haben sie laut Anklage den Rüden und die Hündin auf den Jungen gehetzt, wobei der jüngere der beiden sie noch mit den Worten „Fass“ und „Greif“ angestachelt haben soll. Dem Hundehalter wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Sein Bruder sitzt in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung der Jugendkammer ist auf fünf Termine bis Mitte Dezember anberaumt. Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe, für fahrlässige Körperverletzung bei bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

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