Pfalz Prozess um Kleingarten-Selbstschussanlage geht in die nächste Runde

Noch einmal muss sich ein Gericht mit der explosiven Konstruktion befassen. Foto: DPA
Noch einmal muss sich ein Gericht mit der explosiven Konstruktion befassen.

Der Prozess gegen einen Rentner aus dem Saarland, der in seinem gepachteten Kleingarten eine Selbstschussanlage aufgestellt hatte und dafür zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden war, geht in die nächste Runde. Michael Rehberger, der Verteidiger des 65-Jährigen, sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass er gegen das Urteil des Amtsgerichts ein unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt habe. „Ob es eine Berufung oder eine Revision wird, entscheide ich, wenn das schriftliche Urteil da ist“, so Rehberger. Je nachdem wird das Verfahren dann am Landgericht (bei einer Berufung) oder am Oberlandesgericht fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legte laut einer Gerichtssprecherin keine Rechtsmittel ein.

„Unglaublich gefährliches Konstrukt“



Weil ein 60-Jähriger durch die Anlage leicht am Knie verletzt worden war, hatte das Gericht den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro verurteilt. Es war damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch - wie vom Verteidiger gefordert - sei jedoch nicht in Frage gekommen. Die Richterin bezeichnete die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand“.
Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet bei Saarbrücken installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.

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