Pfalz Nach Klage aus der Westpfalz: Urteil kippt übliche Wasserpreis-Berechnung

 Wasserleitungen sind auch zum Löschen da, doch das darf laut Urteil die Gebühren nicht beeinflussen.  Foto: Seebald
Wasserleitungen sind auch zum Löschen da, doch das darf laut Urteil die Gebühren nicht beeinflussen.

Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das die meisten Wasserversorger in Rheinland-Pfalz dazu zwingen könnte, ihre Gebühren zu senken. Denn die Leitungsnetze werden so gebaut, dass sie auch Löschwasser liefern. Und die deshalb entstandenen Ausgaben fließen zumeist mit ein, wenn die Versorger festlegen, was Kunden für ihren Anschluss und Verbrauch zahlen müssen. Die Richter haben nun aber gesagt: Brennen können auch Wälder, Felder oder Unfall-Autos, deren Eigentümer nicht ans örtliche Wassernetz angeschlossen sind. Also seien die Kosten für die Löschwasser-Vorsorge aus den Gebühren herauszurechnen.

Bürgermeister hofft auf Gesetzesänderung



Geklagt hatte eine Frau aus Wallhalben (Südwestpfalz). Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Thomas Pfeifer, sagt: Er könnte sich vorstellen, dass die Vorgaben des Urteils die Preise um etwa 20 Prozent sinken lassen. Aber die Neu-Kalkulation werde extrem kompliziert. Also hofften die Kommunen nun auf Gesetzesänderung, die ihnen diesen Aufwand erspart. Die Klägerin muss allerdings in jedem Fall etwas Geld zurückbekommen.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x