Pfalz Nach der Nürburgring-Pleite: Schweizer Urs Barandun muss nicht vor Gericht

Symbol des Scheiterns: Der stillstehende Ring Racer am Nürburgring. Er sollte einst die schnellste Achterbahn der Welt werden.
Symbol des Scheiterns: Der stillstehende Ring Racer am Nürburgring. Er sollte einst die schnellste Achterbahn der Welt werden.

Das Landgericht Mainz hat das Verfahren gegen den Schweizer Geschäftsmann Urs Barandun wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der gescheiterten Finanzierung des Nürburgrings im Jahr 2009 eingestellt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, unterliegen die angeklagten Straftaten der Urkundenfälschung nicht dem deutschen Recht. Barandun hatte 2009 Verantwortlichen der landeseigenen Nürburgring GmbH in der Schweiz und in Liechtenstein Schecks über mehr als 100 Millionen Dollar einer amerikanischen „Miracle Asset Management Gesellschaft “ übergeben.

Schecks erwiesen sich als ungedeckt



Das Geld sollte angeblich von einem reichen amerikanischen Geschäftsmann kommen. Die Schecks erwiesen sich bei der Überprüfung durch die Landesbank LBBW als ungedeckt. Damit war der Versuch des damaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel (SPD) gescheitert, den rund 500 Millionen Euro teuren Ausbau der Rennstrecke in der Eifel zum Freizeitpark privat zu finanzieren. Deubel trat zurück, die Nürburgring GmbH wurde 2012 zahlungsunfähig, weil die EU-Kommission dem Land eine weitere Subventionierung der Rennstrecke verboten hat. Die Folge war ein Insolvenzverfahren und der Verkauf der Rennstrecke, die heute im Besitz eines russischen Investors ist.

Suche nach amerikanischem Geschäftsmann



Deubel wurde in einem ersten Gerichtsverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch teilweise auf. Der Ex-Politiker wartet seit Jahren auf die Neuauflage seines Verfahrens. Gegen Barandun war 2015 ein Verfahren vor dem Landgericht Mainz eröffnet worden, das aber nach wenigen Verhandlungstagen platzte, weil auf dem Weg des Rechtshilfeersuchens nach dem amerikanischen Geschäftsmann gesucht werden sollte. „Die Person konnte nicht ausfindig gemacht werden“, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Mainzer Landgerichts auf Anfrage. Gegen die Einstellung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde eingelegt.

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