Pfalz Mannheim: Kein Verfahren gegen ehemaligen Auschwitz-Wachmann

Der Beschuldigte sei dauerhaft nicht verfahrensfähig, begründet das Gericht seine Entscheidung. Foto: DPA
Der Beschuldigte sei dauerhaft nicht verfahrensfähig, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau wird es kein Verfahren vor dem Mannheimer Landgericht geben. Die Kammer lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Mann ab, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Freitag, weil dieser dauerhaft verfahrensunfähig sei. Das Gericht bezieht sich dabei auf „körperliche und geistige Beeinträchtigungen des Angeschuldigten“, heißt es in der Mitteilung. Diese Einschätzung stütze sich auf ein umfangreiches Gutachten eines von der Kammer beauftragten medizinischen Sachverständigen.

Beschwerde möglich



Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Personen, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten wollten, können gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen, so das Gericht weiter; über diese Beschwerde muss das Oberlandesgericht in Karlsruhe entscheiden.

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