Pfalz Mainz: Land überprüft Methode der Altersfeststellung

Die Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer Foto: DPA
Die Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Das Alter des Tatverdächtigen Afghanen im Fall der Kandeler Bluttat war am Dienstag Thema im Ministerrat. Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Anschluss an die Sitzung. Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) habe das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beauftragt zu prüfen, ob strukturelle Änderungen bei der Altersfeststellung von unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlingen notwendig seien, die keine Dokumente über ihr Alter vorlegen könnten.

Bei Schwerpunkt-Jugendämtern bündeln?



Der Tatverdächtige ist nach einem von der Staatsanwaltschaft Landau in Auftrag gegebenen Gutachten mindestens 17,5 Jahre alt, wahrscheinlich 20, aber keinesfalls 21. Die Behörden gaben sein Alter bisher mit 15 an und beriefen sich auf Angaben aus Frankfurt, wo er erstmals in Obhut genommen wurde. Dreyer sagte, es werde geprüft, ob angesichts der rückläufigen Anzahl der Flüchtlinge künftig nur noch Schwerpunktjugendämter die Altersfeststellung vornehmen sollten. Das sind neben dem in Trier auch jenes im Kreis Mainz-Bingen und in Kusel.

Zweimal prüfen?



Das Landesjugendamt soll außerdem der Frage nachgehen, ob Jugendliche, deren Alter bereits in einem anderen Bundesland geschätzt worden sei, noch einmal überprüft werden sollen. Eine medizinische, in der Regel radiologische Untersuchung sieht das Bundesgesetz vor, wenn keine Papiere vorliegen und die qualifizierte Inaugenscheinnahme ausgebildeter Mitarbeiter des Jugendamtes die Zweifel am Alter nicht ausräumen kann. In den in Rheinland-Pfalz wird dies seltener praktiziert als beispielsweise im Saarland oder in Hamburg.

„Keine exakten Methoden“



In den Eckpunkten zur „Prüfung der Minderjährigkeit vor der Inobhutnahme“ des Landesjugendamtes steht: „Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen“. Weiter heißt es in der Handreichung für Jugendämter: „Grundsätzlich muss beachtet werden, dass es keine wissenschaftlichen Methoden beziehungsweise ärztliche Untersuchungen gibt, die das Alter eines Menschen exakt feststellen könnten. Allenfalls ist eine grobe Schätzung möglich. Da die meisten der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zwischen 16 und unter 18 Jahre alt sind, ist eine medizinische Untersuchung für die Feststellung der Minderjährigkeit zumeist nicht hilfreich und zielführend.“

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