Pfalz Mainz: Frist für Anträge von Missbrauchsopfern wird verlängert

 Symbolfoto: Bolte
Symbolfoto: Bolte

Wer in Rheinland-Pfalz als Kind und Jugendlicher sexueller Gewalt ausgesetzt war, kann länger einen Antrag auf Hilfe stellen. Das Kabinett erweiterte die Frist am Dienstag in Mainz von Ende 2019 auf Ende 2020. Dabei geht es zum Beispiel um Opfer, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen zwischen 1949 und 1975 Leid und Unrecht erfahren haben. Sie können medizinische und psychotherapeutische Hilfen oder die Übernahme von Therapiekosten erhalten. Die Opfer können sich nach Angaben des Sozialministeriums bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe melden. Die Bundesregierung hatte mit Ländern und Kirchen ein Hilfesystem errichtet.

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