Pfalz Landauer Fassadenschmierer: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Landau gegen einen als Fassadenschmierer bekanntgewordenen Landauer erhoben. Dem 54-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen Juni vergangenen Jahres und Juli dieses Jahres zahlreiche Verkehrsschilder, Hinweisschilder und Anzeigetafeln im Landauer Stadtgebiet beschädigt zu haben, indem er selbst gefertigte Plakate aufklebte. Dadurch sei die Informations- und Warnfunktion der Schilder erheblich beeinträchtigt worden, teilte die Leitende Landauer Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Mittwoch mit. Der Mann soll einen festhaftenden Kleber verwendet haben, wodurch sich die Plakate nicht rückstandsfrei entfernen lassen und ein Schaden von mehreren Zehntausend Euro entstanden sei. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun das Landgericht Landau zu entscheiden.

Nicht schuldunfähig



Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zwar vermindert schuldfähig, nicht jedoch schuldunfähig ist. Aufgrund eines Gutachtens nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass die Fähigkeit des Angeschuldigten, sein Verhalten zu steuern, zwar erheblich vermindert, jedoch nicht gänzlich aufgehoben ist.

Freiheitsstrafe möglich



Sofern sich diese Annahme und die angeklagten Vorwürfe in der Hauptverhandlung bestätigen sollten, muss der Mann laut Möhlig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Darüber hinaus will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfüllt sind.

2012 bereits angeklagt



Bereits 2012 war der Landauer wegen vielfacher Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hakenkreuze) angeklagt, aber wurde freigesprochen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass er schuldunfähig sei. Stattdessen war seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Er hatte in mehreren Zeitabschnitten zwei Jahre und sieben Monate in einer geschlossenen Abteilung des Pfalzklinikums verbracht. Dazwischen gab es laut Landgericht Phasen, „in denen er von seinen nach wie vor offenbar wahngeleiteten Taten gänzlich abgesehen hat“. Im vergangenen Jahr war er wieder verstärkt aktiv geworden. Auf den Plakaten prangert er vermeintliche Misstände in Justiz, Verwaltung, Medien und anderen Institutionen an.

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