Pfalz Landau: Landgericht prüft Strafmaß im Mordfall Mörlheim

In Wöllstein und in Frankenthal verbüßen die 27- und 31 Jahre alten Männer, die gestern wieder im Gerichtssaal Platz nahmen, zur
In Wöllstein und in Frankenthal verbüßen die 27- und 31 Jahre alten Männer, die gestern wieder im Gerichtssaal Platz nahmen, zurzeit ihre Haftstrafen.

Seit Dienstag wird der Mord an einer 86-Jährigen aus dem Landauer Stadtteil Mörlheim im Mai 2016 zum dritten Mal vor dem Landauer Landgericht verhandelt. In zwei Hauptverhandlungen waren die drei Täter, allesamt Rumänen, von der 1. Großen Strafkammer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Im ersten Verfahren wurden die heute 27 und 31 Jahre alten Männer wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge noch härter bestraft: Wegen der besonderen Schwere der Schuld sollten sie nicht die Chance haben, nach 15 Jahren Haft einen Antrag auf Freilassung zu stellen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil der Kammer vom Februar 2017 in diesem Punkt aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts in Landau zurückverwiesen.

Besondere Schwere der Schuld infrage gestellt



Die Bundesrichter haben zwei der vier angeführten Mordmerkmale – Heimtücke und niedrige Beweggründe – gestrichen und stellen deshalb die besondere Schwere der Schuld infrage. Nicht ausreichend berücksichtigt sieht der BGH im Urteil des Landgerichts die Tatsache, dass die Strafe des 31-Jährigen milder hätte ausfallen können.

Der „Chef“ als Kronzeuge



Der von seinen Freunden als „Chef“ bezeichnete Kronzeuge hatte die Verhaftung der beiden anderen Täter erst möglich gemacht. Bei dem brutalen Überfall auf 86-Jährige waren 160 Euro Bargeld und Schmuck erbeutet worden, den die Männer in Mannheim für nur 140 Euro verkauft haben. Die alte Frau hatten sie totgeprügelt und -getreten. Die Ermittler berichteten von mehr als 30 Verletzungen. Stunden nach dem nächtlichen Überfall war die Frau an den Folgen des Martyriums gestorben.

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