Pfalz Landarztquote ab 2020: Kabinett einigt sich auf Gesetzentwurf zur ärztlichen Grundversorgung

Derzeit sind 39 Prozent der Hausärzte mindestens 60 Jahre alt und 20 Prozent zwischen 55 und 59 Jahren. Symbolfoto: Oliver Berg/
Derzeit sind 39 Prozent der Hausärzte mindestens 60 Jahre alt und 20 Prozent zwischen 55 und 59 Jahren. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung beschlossen. Damit soll trotz Medizinermangels die hausärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen sowie der Nachwuchs im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sichergestellt werden. Vom Wintersemester 2020/2021 an sollen bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze pro Semester über eine Vorabquote vergeben werden. „Bei zurzeit 215 Medizinstudiumbeginnern bedeutet dies, dass insgesamt bis zu 21 Studierende pro Semester über die Landarzt- und ÖGD-Quote ein Medizinstudium beginnen können“, teilte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) mit.

Bewerber verpflichten sich per Vertrag

Bei der Vergabe der Plätze spielen nicht nur die Abi-Note und das Ergebnis des Studierfähigkeitstests (Medizinertests) eine Rolle, sondern andere Faktoren wie eine Berufsausbildung oder praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Studienplatzbewerber müssen sich per Vertrag verpflichten, nach dem Studium eine entsprechende Facharztausbildung zu machen und sich dann als Hausarzt an einem bestimmten Ort im ländlichen Raum oder einem Gesundheitsamt eines bestimmten Landkreises niederzulassen. Andernfalls werde eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro fällig.

Zwei Drittel aller Amtsärzte scheiden bald aus

Derzeit sind 39 Prozent der Hausärzte mindestens 60 Jahre alt und 20 Prozent zwischen 55 und 59 Jahren. Im öffentlichen Gesundheitsdienst seien derzeit etwa 12 Prozent nicht besetzt. Zudem scheiden in den kommenden zehn Jahren zwei Drittel aller Amtsärzte altersbedingt aus.

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