Pfalz Nach Vergewaltigung in Worms: Ausländer darf ausgewiesen werden

 Symbolfoto: dpa
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Die angeordnete Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers wegen einer schweren Sexualstraftat als Ausdruck eines frauenverachtenden Weltbildes ist rechtmäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag mit einem rechtskräftigen Beschluss.

Mädchen missbraucht



Der gescheiterte Kläger, ein Türke, war im Alter von sieben Jahren mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Mit 19 Jahren machte er laut OVG in Rheinhessen mit zwei anderen jungen Männern eine 16-Jährige betrunken. In einem Parkhaus in Worms missbrauchte er das Mädchen sexuell. Von einem Mittäter wurde es so schwer am Unterleib verletzt, dass es zweimal operiert werden musste. Die Täter hatten das Opfer laut OVG nackt und stark blutend zurückgelassen. Alle drei Täter und auch die junge Frau haben türkische beziehungsweise kurdische Wurzeln.

Sechs Jahre Jugendstrafe



Das Landgericht Mainz verurteilte den Kläger nach seiner Festnahme 2012 zu sechs Jahren Jugendstrafe. 2017 wies ihn der Rhein-Lahn-Kreis aus und lehnte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ab. Seine Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab.

Mit Grundgesetz unvereinbar



Das OVG bestätigte diese Entscheidung und lehnte eine Berufung dagegen ab. Die Schwere der Tat und vor allem die Motivation ließen die Ausweisung als erforderlich erscheinen, „um andere Ausländer in vergleichbarer Situation von ähnlichen Delikten abzuhalten“. Das Mädchen habe sich nach westlicher Mode gekleidet und geschminkt und sei alleine ausgegangen. Schon deshalb sei sie von den Tätern verachtet und als Opfer ausgewählt worden. Die Täter hätten ein archaisches und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarendes Frauenverständnis an den Tag gelegt.

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