Pfalz Kaiserslautern: Verwaltungsgericht weist Klage des Landkreises im Umlage-Streit ab

Um viel Geld geht es im Umlage-Streit zwischen dem Kreis Kaiserslautern und der ADD. Nun hat das Gericht der Behörde Recht gegeb
Um viel Geld geht es im Umlage-Streit zwischen dem Kreis Kaiserslautern und der ADD. Nun hat das Gericht der Behörde Recht gegeben.

Die Klage des Landkreises Kaiserslautern gegen die zwangsweise Erhöhung der Kreisumlage durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in den Jahren 2016/17 ist vom Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen worden. Das teilte Landrat Ralf Leßmeister
(CDU) auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Er sei von dem Urteil telefonisch in Kenntnis gesetzt worden, eine schriftliche Begründung folge in den nächsten Tagen.

„Wir sind sehr enttäuscht von dem Urteil



„Natürlich sind wir sehr enttäuscht vom Ausgang des Verfahren“, so der Landrat, der wie der Lauterer Kreistag in der per Ersatzvornahme vorgenommenen Erhöhung der Kreisumlage „einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden“ sieht. Die Kommunen zahlen Kreisumlage, um den Finanzbedarf des Landkreises zu decken. Da viele Gemeinden im Lauterer Land finanziell schlecht gestellt sind, wollte der ebenfalls stark verschuldete Landkreis diese 2016 und 2017 nicht noch stärker belasten und weigerte sich, die von der ADD geforderte Erhöhung der Umlage um zwei Prozentpunkte umzusetzen. Als die ADD den Satz daraufhin zwangsweise auf 44,25 Prozent anhob, zog der Landkreis gegen dieses landesweit einmalige Vorgehen vor Gericht (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach).

Der Landkreis geht eventuell in Berufung



Von der jetzigen Niederlage lässt sich Leßmeister nicht entmutigen: Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wolle der Kreis prüfen, ob er in Berufung geht, kündigt der Landrat an. Diese Möglichkeit habe das Verwaltungsgericht Neustadt ausdrücklich zugelassen.

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