Pfalz Kaiserslautern: Krimineller Polizist gefeuert

Auch wenn es nur um fünf Euro ging: Dass er bei einem Diebstahl seine Dienstwaffe trug, nehmen die Richter dem Polizisten besond
Auch wenn es nur um fünf Euro ging: Dass er bei einem Diebstahl seine Dienstwaffe trug, nehmen die Richter dem Polizisten besonders übel.

[Aktualisiert: 19.04 Uhr] Weil er „erhebliche Straftaten“ begangen hat, wird ein Westpfälzer Polizist aus dem Dienst entfernt. Der Kommissar soll jahrelang zum Beispiel bei Arzt-Abrechnungen betrogen haben. Doch besonders übel nehmen ihm die für seinen Fall zuständigen Verwaltungsrichter, dass er in Pirmasens aus einer Gemeinschaftskasse der Polizei fünf Euro geklaut hat.

Der Beamte griff in die Brötchenkasse



Eine Pensionärs-Truppe bietet Pirmasenser Polizisten einen besonderen Service: Die engagierten Ruheständler schmieren für ihre aktiven Kollegen Stullen, und die bedanken sich dafür mit einem Obolus für den Polizei-Sozialverein. Doch nach RHEINPFALZ-Informationen hat ein Kommissar aus dieser Brötchenkasse fünf Euro gestohlen. Und diese vermeintliche Bagatell-Straftat hat für den Beamten jetzt schwerwiegende Folgen.
Das für Disziplinarfälle in ganz Rheinland-Pfalz zuständige Verwaltungsgericht in Trier hat gestern verkündet, dass ein Westpfälzer Polizist trotz guter Beurteilungen und einer bislang makellos absolvierten Laufbahn aus dem Dienst entlassen werden soll – weil er einen Fünf-Euro-Schein aus der Kasse eines Polizisten-Vereins entwendet hat. Und weil er darüber hinaus auch schon für eine ganze Reihe weiterer Straftaten verurteilt worden ist.

Der Kommissar hat 20 000 Euro Schulden



Die Richter halten dem 47-Jährigen vor, dass er jahrelang zum Beispiel bei Arzt-Abrechnungen getrickst und so als Privatmann Betrügereien verübt habe. Doch dass der mit gut 20.000 Euro verschuldeten Kommissar in die polizeiliche Brötchenkasse gegriffen hat, wiegt für die Verwaltungsjuristen besonders schwer. Denn mit diesem Diebstahl hat der Beamte auch im dienstlichen Umfeld eine Straftat begangen.
Für das Gericht hat er damit so ähnlich gehandelt wie jemand, der Geld veruntreut, das ihm amtlicherseits anvertraut worden war. Begründung: Wer als Polizist seine Kollegen bestiehlt, vergiftet das Betriebsklima und gefährdet so die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Gegen den gefeuerten Beamten spricht außerdem eine juristische Regel, die auch schon manchem Ladendieb zum Verhängnis wurde.

Er hatte die Dienstpistole dabei



Denn härter als gewöhnlich wird ein Langfinger bestraft, wenn er bewaffnet war – auch wenn er die Waffe dann gar nicht benutzt hat. Und so streiten Juristen immer wieder darüber, wie das Taschenmesser oder die Nagelschere einzustufen sind, die ein ertappter Ladendieb zufällig mit sich herumtrug. Im Fall des Polizisten hingegen entfällt die Diskussion darüber, ob er tatsächlich eine Waffe oder doch nur einen harmlosen Alltagsgegenstand bei sich hatte: Als er in die Pirmasenser Brötchen-Kasse griff, hatte er seine Dienstpistole am Mann.

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