Pfalz Justiz: Tödliche Polizei-Schüsse in Kirchheim waren Notwehr

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Am Tatort: Der für den Kirchheim-Fall zuständige Staatsanwalt (links) aus Frankenthal und sein Chef Hubert Ströber.

Die tödlichen Schüsse bei einem Polizeieinsatz in Kirchheim an der Weinstraße im Oktober 2018 waren der Justiz zufolge aus Notwehr auf einen 25 Jahre alten Mann abgegeben worden. Die Ermittlungen gegen eine Polizeibeamtin und einen Polizeibeamten seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwoch mit. Die beiden Polizisten seien nach Eingang eines Notrufs in der betreffenden Wohnung „plötzlich und unerwartet mit einer spitzen Schere angegriffen“ worden, hieß es. Die zwei Beamte erlitten dabei Stichverletzungen am Kopf.

„Geboten und erforderlich“

„Um weitere - lebensgefährliche - Angriffe abzuwehren, gaben diese zusammen sechs Schüsse mit ihren Dienstwaffen ab, wodurch der Angreifer tödlich getroffen wurde“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Die Schüsse waren erforderlich zur Verteidigung gegen den noch immer fortwährenden Angriff.“ Die Anklagebehörde werte den Einsatz als „geboten und erforderlich“ und somit als Notwehr.

Mutter stirbt an Verletzungen

Die Streife der Polizeiinspektion Grünstadt - eine 31 Jahre alte Frau und ein 56 Jahre alter Mann - war von einer Frau zu Hilfe gerufen worden, weil ihr unter Drogeneinfluss stehender Sohn sie mit einer Schere attackierte. Im weiteren Verlauf starb der 25-Jährige durch Schüsse der Polizei - wie es hieß, an Blutverlust in Kombination mit einer kollabierten Lunge und eingeatmetem Blut. Auch die Mutter starb, demzufolge an Schlägen und Stichen des Sohns.

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