Pfalz Herxheim am Berg: Hitlerglocken-Beschluss ist rechtens

Im Turm dieser Kirche hängt die sogenannte Hitler-Glocke. Foto: DPA
Im Turm dieser Kirche hängt die sogenannte Hitler-Glocke.

Der Beschluss des Gemeinderats von Herxheim am Berg, die „Hitlerglocke“ im Kirchturm der protestantischen Kirche hängen zu lassen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Wie berichtet, ist die seit 1934 hängende Glocke mit einem Hakenkreuz versehen und trägt die Aufschrift „Alles fuer“s Vaterland – Adolf Hitler“.

Klage gegen Gemeinde



Die Glocke, eine ehemalige Polizeiglocke, ist Eigentum der Gemeinde. Im März 2018 hatte der Rat beschlossen, die Hitlerglocke als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Unrecht hängen zu lassen. Darauf soll auch eine Mahntafel hinweisen. Gegen dieses Vorgehen hatte ein Bürger geklagt. Er sieht darin eine Verhöhnung der Opfer der Nazizeit. Der Rat erkenne die Gewalt und das Unrecht ausdrücklich an und distanziere sich davon, so das Gericht. Der Bürgermeister dürfe auch weiterhin sagen, dass die Glocke der Versöhnung diene.

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