Pfalz Germersheim: Oberverwaltungsgericht lehnt Neubau der Moschee ab

91-94298059_moschee3.jpg

Der geplante Neubau einer Moschee darf vorerst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt bestätigte. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Nutzungsumfangs in der erteilten Baugenehmigung lässt sich aus Sicht des Gerichts nicht beurteilen, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Zwar seien kirchliche Einrichtungen in dem Gebiet zulässig, angesichts der Größe der Moschee könne ohne nähere Eingrenzung der Nutzerzahl und -zeiten nicht ausgeschlossen werden, dass die zugelassene Nutzung mit der Wohnnutzung nicht vereinbar sei. Mit dem Bau der Moschee war Anfang Oktober vergangenen Jahres begonnen worden.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x