Pfalz Gericht erklärt Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz für unwirksam

Seit nahezu vier Jahren gilt in drei Städten in Rheinland-Pfalz die Mietpreisbremse. Jetzt aber hat das Amtsgericht Mainz die La
Seit nahezu vier Jahren gilt in drei Städten in Rheinland-Pfalz die Mietpreisbremse. Jetzt aber hat das Amtsgericht Mainz die Landesverordnung dazu für unwirksam erklärt und die Klage im Auftrag eines Mieters abgewiesen.

Das Amtsgericht Mainz hat die rheinland-pfälzische Verordnung zur Mietpreisbremse von 2015 für unwirksam erklärt. Als Grund nannte das Gericht, die Verordnung sei „nicht formell ordnungsgemäß veröffentlicht“ worden, da die bundesgesetzlich geforderte Begründung gefehlt habe. Das Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 26. Juli sei dem Finanzministerium bekannt, teilte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit. „Es handelt sich dabei um eine erstinstanzliche Entscheidung in einem zivilrechtlichen Prozess zwischen zwei Parteien.“ Da das Amtsgericht die Berufung zugelassen habe, bleibe jetzt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig werde.

BGH erklärte Mitpreisbremse in anderen Bundesländern für nichtig

Allerdings wurde die hessische Verordnung zur Mietpreisbremse von 2015 erst im Juli vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz mit ähnlicher Begründung für nichtig erklärt. Auch in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Hamburg erklärten Gerichte die Landesverordnungen für unwirksam.

x