Pfalz Frankenthal: Staatsanwaltschaft will Sanktionen gegen Anwalt

Alexander Klein.  Foto: Bolte
Alexander Klein.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal will es nicht ohne Sanktionen hinnehmen, dass Rechtsanwalt Alexander Klein (Ludwigshafen) durch sein Verhalten die Kammer am Landgericht Frankenthal genötigt hat, einen Verfahrenstag im sogenannten Babymord-Prozess früher zu beenden als geplant. Klein vertritt in dem Verfahren den Angeklagten, den Vater des getöteten Kindes. Im seit 5. Februar am selben Landgericht laufenden Prozess um die BASF-Explosion von 2016 vertritt er als Nebenkläger eine Familie, die bei dem Unglück ihren Sohn verloren hat. Vergangene Woche hatte Klein das Babymord-Verfahren nach 30 Minuten verlassen, um an dem anderen Prozess teilzunehmen.

„Unkollegial terminiert“



Man habe die Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken beantragt, sagte am Freitag der Frankenthaler Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Das Anwaltsgericht ist ein Berufsgericht, das über die Ahndung der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten durch Rechtsanwälte entscheidet.
Alexander Klein sagte gestern, er wisse seine Kapazitäten durchaus richtig einzuschätzen und nehme maximal jedes dritte Mandat an. Zur Überschneidung sei es gekommen, weil der Vorsitzende Richter im Babymord-Prozess unkollegial terminiert habe und mit dem Kopf durch die Wand wolle. Er habe sich an dem Tag deshalb für den BASF-Prozess entschieden, weil dort das Verfahren auch ohne Nebenklagevertreter weitergegangen wäre: „Dann hätten meine Mandanten schutzlos in der Verhandlung gesessen.“
Im Babymord-Prozess konnte dagegen nicht ohne den Pflichtverteidiger des Angeklagten verhandelt werden.

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