Pfalz Fitnessstudios müssen wegen Coronakrise schließen: Das sind die Rechte der Verbraucher

Die Laufbänder bleiben leer: In Rheinland-Pfalz müssen ab Mittwoch alle Sportstätten, darunter Fitnessstudios, schließen.
Die Laufbänder bleiben leer: In Rheinland-Pfalz müssen ab Mittwoch alle Sportstätten, darunter Fitnessstudios, schließen. Foto: dpa

Seit Montag ist klar: Spätestens am Mittwoch müssen – neben vielen anderen Geschäften – alle Fitnessstudios in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland schließen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verlangsamen. Die Studios können folglich die vertragliche vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen. Muss der Kunde die Zeit, in der er nicht im Studio trainieren kann, trotzdem bezahlen?

„Eigentlich nicht“, sagt Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aber Recht haben und Recht bekommen seien unterschiedliche Dinge, und in der Vergangenheit habe man die Erfahrung gemacht, dass Fitnessstudioanbieter zu einer „eher schwierigen Klientel“ gehörten. In der aktuellen Ausnahmesituation sei zudem Verständnis gefragt, von Sporttreibenden und Studiobetreibern.

Zeitgutschrift vereinbaren

Den Sporttreibenden rät Kaiser deshalb, aktiv auf die Betreiber zuzugehen und eine Zeitgutschrift zu vereinbaren – am besten in schriftlicher Form. Manche Unternehmen bieten auch von sich aus eine solche Zeitgutschrift-Regelung an. Das heißt: Der Monatsbeitrag wird erst einmal weiter abgebucht, trotz der Schließung. Die Zeit, in der nicht trainiert werden konnte, wird dann kostenfrei ans Ende der Vertragslaufzeit angehängt.

Monatsbeitrag per Lastschrift nicht zurückbuchen

Auf gar keinen Fall sollten Betroffene den Monatsbeitrag von der Bank zurückbuchen lassen, wenn dieser automatisch per Lastschrift abgebucht wird, rät Kaiser. „Das Vertragsverhältnis wurde ja nicht beendet, sondern nur ausgesetzt.“ Am Ende entstünden sonst wahrscheinlich Kosten für die Rücklastschrift, Mahngebühren und möglicherweise auch Inkassogebühren, wenn die Studios solche Fälle an ihre Anwälte oder Inkassounternehmen übergeben.

Fitnessstudios bieten Onlinekurse an

Einige Fitnessstudios haben inzwischen angekündigt, ihren Kunden Onlinekurse anzubieten. Kann ein Studiobetreiber mit Verweis auf Onlinekurse eine Zeitgutschrift ablehnen? „Weil diese Leistung vertraglich nicht vereinbart ist, muss ich sie als Kunde auch nicht annehmen“, sagt Fachberaterin Kaiser dazu.

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