Pfalz EU-Gericht: Ryanair muss Beihilfe für Zweibrücken nicht zurückzahlen

Der Tower auf dem Flughafen Zweibrücken. Archivfoto: Moschel
Der Tower auf dem Flughafen Zweibrücken. Archivfoto: Moschel

Die irische Billigfluglinie Ryanair muss Beihilfen, die sie während ihres Flugbetriebes auf dem Flugplatz Zweibrücken erhalten hat, nicht zurückzahlen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Auslöser dieses Rechtsstreites war ein Beschluss der EU-Kommission vom Oktober 2014. Danach hätten die rheinland-pfälzischen Subventionen in Höhe von rund 500.000 Euro Ryanair einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft und müssten deshalb zurückgefordert werden. Dagegen hatte die Fluglinie geklagt. Das EU-Gericht gab ihr nun Recht: Der damalige Kommissions-Beschluss sei fehlerhaft. Von diesem Urteil unberührt ist der Beschluss der Kommission vom Oktober 2014, wonach der Flughafen Zweibrücken die selbst erhaltenen Beihilfen von 47 Millionen Euro zurückzahlen musste. Daraufhin hatte der Flughafen Insolvenz angemeldet.

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