Pfalz Deutschland muss künftig Ramsteiner US-Drohneneinsätze prüfen

Ist die Bundesrepublik mitverantwortlich für tödliche amerikanische Drohnenangriffe von einem US-Militärstützpunkt in der Pfalz?
Ist die Bundesrepublik mitverantwortlich für tödliche amerikanische Drohnenangriffe von einem US-Militärstützpunkt in der Pfalz? Symbolfoto: View

Drei Jemeniten hatten gegen das Verteidigungsministerium geklagt, scheiterten am Dienstag aber mit ihrer Forderung, dass die Bundesregierung die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen soll. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Bundesregierung jedoch dazu verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen über den amerikanischen Militärstützpunkt in Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen.

Senat äußert rechtliche Zweifel an den umstrittenen Drohnenangriffen der USA



Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen sagte, die Angriffe mit bewaffneten Drohnen, die sich gegen jemenitische Ableger des islamistischen Terrornetzwerks Al-Kaida und die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) richten, seien zwar „nicht generell unzulässig“. Es bestünden jedoch „gewichtige“, der Bundesrepublik bekannte „oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger durchführen, die zumindest teilweise gegen das Völkerrecht verstoßen“. Der Urteilsspruch aus Münster ist nicht rechtskräftig, das OVG hat wegen der großen Bedeutung des politisch brisanten Falls eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Zivilklagen abgewiesen



Das OVG Münster hatte auch die Klage eines Somaliers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Es könne keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festgestellt werden. Der Senat sei auch nicht überzeugt, dass der Vater des Klägers tatsächlich durch eine US-Drohne getötet worden sei.

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