Pfalz BASF-Explosion: Anklage gegen Mitarbeiter erhoben
Wegen der Explosion im Oktober 2016 bei der BASF hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal nun Anklage erhoben, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Dienstag mitteilte. Der 62-Jährige Mitarbeiter einer Spezialfirma für Rohrleitungsbau muss sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung von fünf Menschen, der fahrlässigen Körperverletzung von 44 anderen Personen und der fahrlässigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten.
Aus Unachtsamkeit Leitung verwechselt
Die Staatsanwaltschaft geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass der Angeklagte den Auftrag hatte, eine leere Gasleitung mit einem Trennschleifer abzutrennen. Ihm wird vorgeworfen, aus Unachtsamkeit eine gefüllte Gasleitung angesägt zu haben.
Fünf Tote, 45 Verletzte
Das Butengemisch habe sich sofort an den Funken des Trennschleifers entzündet und die danebenliegenden Leitungen massiv befeuert. Durch den enormen Druck und die Hitze wurde laut Staatsanwaltschaft eine Ethylenleitung so stark erhitzt, dass es etwa sechs Minuten nach dem Schnitt zu einer Explosion kam, die weitere Brände und Explosionen an anderen Rohren verursachte. Infolgedessen starben vier Feuerwehrleute sowie ein Matrose eines im Hafen liegenden Tankmotorschiffs. Mit ihm wurden weitere 45 Menschen verletzt. Dem Angeklagten droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.