Pfalz Barbarenschatz von Rülzheim: Verwarnung für Speyerer Sondengänger

Teile des Barbarenschatzes.  Foto: dpa
Teile des Barbarenschatzes.

Der Sondengänger aus Speyer, der 2013 einen Gold- und Silberschatz im Wald bei Rülzheim fand, ist jetzt am Landgericht Frankenthal wegen Unterschlagung verwarnt worden. Die Verhängung einer Geldstrafe von 2700 Euro wird vorbehalten. Er hat sich strafbar gemacht, da er den Fund nicht umgehend der Landesarchäologie meldete und abgab. Als „Denkzettel“ bezeichnete die Richterin, dass der Speyerer vorerst nur eine Auflage von 500 Euro an den Dombauverein Speyer zahlen muss.

Speyerer verzichtet auf Rechte am Fund

In zwei vorherigen Verfahren war der heute 26-Jährige noch zu Bewährungsstrafen und Geldstrafen verurteilt worden, zuletzt zu acht Monaten und 2000 Euro. Strafmildernd wirkte sich nun aus, dass der Speyerer die Vorwürfe einräumte und auf alle Rechte am Fund verzichtete, inklusive möglichen Finderlohn.

Wert des Schatzes im Zentrum des Prozesses

Ist der Hortfund „besonders wissenschaftlich bedeutsam“? Und wie wertvoll ist er? Diese Fragen standen im Zentrum des dritten Prozesses gegen Sondengänger aus Speyer. Der Prozess war notwendig geworden, da das Oberlandesgericht das letze Urteil von 2016 aufgehoben hatte und von der Anklage forderte, zunächst zu belegen, dass der Fund „besonders wissenschaftlich bedeutsam“ ist.

Entscheidend für „Schatzregal“-Paragraf

Denn nur dann greift der „Schatzregal“-Paragraf des rheinland-pfälzischen Landesdenkmalschutzgesetzes: Dieser sieht vor, dass solche kulturhistorisch wertvollen Stücke Landesbesitz sind. Der Sondengänger hatte die über 100 Gold- und Silberstücke im Mai 2013 in einem Waldstück bei Rülzheim ausgegraben. Abgegeben hat er sie erst sieben Monate später, als er erfahren hatte, dass die Polizei gegen ihn ermittelte, weil er im Internet mit anderen Funden posiert hatte.

Drei Gutachter uneinig

Nachdem drei Gutachter sich jetzt vor Gericht uneinig über die Höhe des wissenschaftlichen Werts des Funds waren und seinen materiellen Wert unterschiedlich beurteilten, sah der Staatsanwalt davon ab, die Bedeutung des Schatzes zu beurteilen. Er setzte die Hälfte der niedrigsten Wert-Beurteilung an, die eine Archäologin für die Verteidigung ermittelt hatte: 22.000 Euro.

Richterin: Speyerer habe Spuren verwischt

Die Richterin folgte gar der Verteidigung, die eine Geldstrafe auf Bewährung forderte. Der Speyerer muss vorerst nur eine Auflage von 500 Euro an den Dombauverein Speyer zahlen. Dennoch habe er gewusst, dass er etwas Interessantes gefunden hatte, sagte die Richterin. Und da er versucht habe, Spuren zu verwischen und den Fund nicht abgab, sei er der Unterschlagung schuldig. Der Prozess vorm Landgericht hatte im Januar begonnen.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x