Pfalz BAMF weist vier Beschwerden eines Mitarbeiters aus Bingen zurück

 Symbolfoto: DPA
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Gleich viermal hat eine Person seit 2017 Beschwerden gegen die Außenstelle Bingen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereicht. Das bestätigte die Nürnberger Zentrale der Behörde am Montag auf Anfrage. Nach Medieninformationen solle es sich dabei um einen damaligen Mitarbeiter handeln. Allerdings seien diese Beschwerden zurückgewiesen worden, weil die Prüfung weder Hinweise auf ein Fehlverhalten noch auf eine Dienstpflichtverletzung ergeben habe, teilte das BAMF mit.

Nicht genug Schutzsuchende zurückgeschicht



Die Binger Außenstelle steht im öffentlichen Fokus, weil dort in der Zeit zwischen Januar und Oktober 2017 nach Medienberichten in 97 Prozent der Fälle Asylsuchenden aus dem Iran eine Schutzquote zugebilligt wurde und in 90 Prozent der Fälle Personen aus Afghanistan. Bundesweit dagegen haben BAMF-Mitarbeiter Iranern nur zu 50 Prozent und Afghanen zu 44 Prozent das einen Schutzgrund anerkannt. Die Entscheidungen in Bingen werden deshalb ebenso wie jene in Diez im Westerwald und in anderen acht Außenstellen überprüft, teilte das BAMF mit.

Staatsanwaltschaft ermittelt



„Diese Überprüfung bedeutet nicht automatisch, dass es an diesen Standorten zu Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Asylverfahren gekommen ist“, heißt es weiter. Bei der Staatsanwaltschaft Mainz liegt keine Anzeige im Zusammenhang mit Vorgängen in der Binger BAMF-Außenstelle vor, heißt es dort auf Anfrage. In der Bremer Außenstelle der Behörde sollen dagegen zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Asylbescheide widerrechtlich erteilt worden sein. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Korruption.

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