Pfalz Amsterdam-Attentäter: Hinweise auf Bartwuchs reichten Verfassungsschutz nicht

Niederländische Polizisten am 31.08.2018 in der Nähe des Hauptbahnhofs in Amsterdam. Foto: dpa
Niederländische Polizisten am 31.08.2018 in der Nähe des Hauptbahnhofs in Amsterdam.

Im Fall des Amsterdam-Attentats soll der Verfassungsschutz bereits zu Jahresbeginn Hinweise auf eine mögliche Radikalisierung des tatverdächtigen 19-jährigen Afghanen erhalten haben. Das sagte am Dienstag ein Sprecher der Kreisverwaltung des Landkreises Mainz-Bingen. Die Ausländerbehörde in Rheinhessen war für den Asylbewerber zuständig, nachdem er 2015 nach Deutschland eingereist war.

Hinweis auf zunehmenden Bartwuchs



Für den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz hätten sich aus den Unterlagen der Kreisverwaltung jedoch keine „Anhaltspunkte für eine verfassungsschutzrechtliche Relevanz“ ergeben, teilte das Innenministerium am späten Dienstagnachmittag mit. Die Kreisverwaltung habe am 27. Februar 2018 dem Verfassungsschutz die Akte von Jawed S. per E-Mail übersandt. „In der Mail wurde lediglich der Hinweis gegeben, dass der Tatverdächtige eine Ausreise in sein Heimatland beabsichtige und sich sein Äußeres verändert habe (Hinweis auf zunehmenden Bartwuchs)“, teilt das Innenministerium auf Anfrage mit.

Der Täter lebte zuletzt in Rheinland-Pfalz



Der Mann war nach einer Messerattacke, bei der zwei amerikanische Touristen schwer verletzt worden sind, am Freitag am Hauptbahnhof in Amsterdam überwältigt worden.

Die niederländische Polizei geht von einem terroristischen Anschlag aus. Bei dem Mann war eine Aufenthaltserlaubnis aus Deutschland gefunden worden. Er lebte von September 2015 bis zuletzt in Rheinland-Pfalz, zunächst in mehreren Einrichtungen der Jugendhilfe. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, dagegen klagte er. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

x