Mainz 100 Euro für zu wenig Abstand: So will das Land Corona-Verstöße bestrafen

Vierstellige Bußgelder sollen rheinland-pfälzische Ordnungshüter einfordern, wenn sie Gewerbetreibende bei Corona-Verstößen erwi
Vierstellige Bußgelder sollen rheinland-pfälzische Ordnungshüter einfordern, wenn sie Gewerbetreibende bei Corona-Verstößen erwischen.

Mit einem Bußgeld von jeweils 200 Euro können Menschen bestraft werden, die sich in der Öffentlichkeit zu Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenfinden. Das steht in Auslegungshinweisen zu den derzeit geltenden Corona-Vorschriften, die das rheinland-pfälzische Innenministerium am Freitag veröffentlicht hat. 100 Euro soll demnach bezahlen, wer den Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen nicht einhält.

Obergrenze: 25 000 Euro

Bei sonstigen „geringfügigen“ Verstößen können Ordnungshüter 55 Euro einfordern. Vierstellige Beträge sind für Gewerbetreibende vorgesehen, die ihre eigentlich geschlossenen Geschäfte heimlich öffnen. Die Obergrenze für Corona-Bußgelder liegt bei 25.000 Euro. In bestimmten, allerdings seltenen Fällen könnte es zudem zu Strafverfahren kommen, die mit Haftstrafen enden.

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