Konsumkultur Unsüße Verbotsbären: Haribo klagt gegen zwei Romane

Machen auch Autorinnen froh.
Machen auch Autorinnen froh.

Wäre den Grünen nach Selbstironie zumute, müssten sie auf Urheberrechtsverletzung klagen. Süß ist alle Theorie. Praktisch sind jetzt andere – wie der Berliner Galerist Johann König – im verheerenden Feld des Verbotspolitischen führend. Besser noch und apropos süß-sauer, der Haribo-Konzern, der so niedliche Werbung für nachwachsende rote Gummitierbäume macht – und nach eigenen Angaben in 105 Ländern 2,9 Milliarden Umsatz im Jahr tätigt. Es scheint, Romane sind die neue (alte) Heizung, die auf der Verfeuerung fossiler Energie basiert.

Jedenfalls hat der hauptstädtische Kunsthändler König gegen einen Roman von Christoph Peters wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung geklagt, „Innerstädtischer Tod“, – und vorerst vor dem Landgericht Hamburg verloren. Der Kunsthändler und seine Frau hatten sich in dem launigen Schlüsseltext wiedererkannt, der sich unter anderem um #metoo dreht. Das Gericht bewertete die Kunstfreiheit des in der Tradition von Wolfgang Koeppen Geschriebenen höher. Dito urteilten die Hamburger und das angerufene Oberlandesgericht im Fall von Haribo, bei dem der Konzern zwei Romane des Autorinnenduos Christiane Omasreiter und Katharina Scheck, das sich Katharina von Lane nennt, einstweilig verbieten lassen wollte. Wegen Markenrechtsverletzung durch die Buchtitel wohlgemerkt, genauer: „unter dem Gesichtspunkt des Bekanntheitsschutzes sowie der Verwechslungsgefahr“, wie es auf Juristisch heißt.

Dabei werden – gleichwohl eine auf der Netzseite des Penguin Verlags zitierte Leserin das Gelesene „goldig & lecker …“ findet –, „Haribo. So schmeckt das Glück“ und „Haribo. Goldene Zeiten brechen an“ nicht in Tüten ausgeliefert. Auch erinnert der Inhalt statt an Tanzbären aus dem Zirkus, an die mit Bonbonmacher Ha(ns) Ri(egel) aus Bo(nn) 1920 in einer Hinterhofküche begonnene Unternehmensgeschichte. Trotzdem kann sehr gut sein, dass der Goldbär in dem, was erzählt wird, begraben liegt.

Kommt nicht in die Tüte

Der erste Band endet in der Nazizeit, der zweite setzt im Kriegsjahr 1939 ein – „goldene Zeiten“, wie der Untertitel verheißt? 1944 trat Hans Riegel in die NSDAP ein. Ein Jahr später starb er, am 31. März 1945, er wurde nur 51. „,Wann fängt denn der Film endlich an?’“, fragte Anita Riegel ihre Mutter ungeduldig. ,Pscht.’ Gertruds Blick war gebannt auf die Bilder der Wochenschau gerichtet“, beginnt die Fortsetzung. Die Autorinnen versichern ausdrücklich, „dass Fakten und Fiktion eine untrennbare künstlerische Einheit bilden“.

Eine „wie auch immer geartete Lizenzbeziehung“ bestehe nicht, heißt es weiter im Vorspann. Die Verwendung des Firmennamens erfolge „also ausschließlich aus beschreibenden und nicht aus markenmäßig-kennzeichnenden Gründen“. Auch habe es keine Zusammenarbeit mit der Firma Haribo gegeben – Letzteres doch wohl eher zu deren Bedauern. Ein entsprechendes Begehren jedenfalls kam – wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet – bei einem Vergleichsversuch offenbar nicht in die Tüte. Zum Ärger der Kläger. Die Autorinnen und den Verlag derweil macht Haribo durch die unfreiwillige Publicityentfaltung bestimmt auch noch froh.

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