Jahreswechsel RHEINPFALZ Plus Artikel Der Polizistenmord von Kusel

An der Stelle der Bluttat wurde ein Kreuz aufgestellt.
An der Stelle der Bluttat wurde ein Kreuz aufgestellt.

Ein solches Verbrechen hat es in der Pfalz noch nicht gegeben: Ein saarländischer Bäckermeister erschießt an einereinsamen Kreisstraße bei Kusel zwei junge Polizisten. Weil die ihn beim Wildern erwischt haben. Nach einem spektakulären Prozess wird er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Doch damit beginnt für Politik und Polizei die Arbeit erst richtig.

Hätte sich das jemand heutzutage vorstellen können? Da gibt es einen Bäcker, der fährt nachts durch Wald und Feld und schießt aus dem Auto heraus, was ihm vors Gewehr kommt: Rehe, Hirsche, Mufflons, Wildschweine. Drei- bis fünfmal pro Woche. Die Beute, im Schnitt 20 Tiere pro Nacht, verkauft er. 12.000 Euro verdient er damit zeitweise – im Monat. Auch in der Nacht auf den 31. Januar 2022 ist Andreas S., 38 Jahre alt, wieder wildernd unterwegs. Zwischen dem Mayweilerhof und Ulmet im Kreis Kusel. Er hat 22 Kadaver in seinem Renault Trafic hängen, als sich gegen 4.15 Uhr vom Mayweilerhof her ein Zivilfahrzeug der Polizei nähert.

Kein Mitleid mit den Opfern

Eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizist von der Wache Kusel, beide uniformiert, steigen aus und wollen wissen, was da vor sich geht. Der Polizist verlangt von Andreas S. und seinem Helfer Ausweispapiere. Andreas S. händigt dem Beamten Führerschein und Personalausweis aus. Der Helfer, der beim Wildern für die Drecksarbeit zuständig ist, hat keine Papiere dabei, nennt aber seinen Namen: Florian V.

Der Polizist setzt einen ersten Funkspruch an seine Kollegen ab, wobei das Wort „Jagdwilderei“ fällt. Andreas S. geht zu seinem Wilderer-Mobil, greift sich seine abgesägte, geladene, doppelläufige Schrotflinte und schießt damit zuerst der Polizeianwärterin aus zwei bis drei Metern Entfernung ins Gesicht und jagt zwei Sekunden später dem Polizisten, der sich entfernt hat, um einen zweiten Funkspruch durchzugeben, eine Schrotladung ins Gesäß. Aus fünf bis sieben Metern Abstand. Bis ihn die Kugeln treffen, hat der Polizist weder die Namen der Verdächtigen noch das Kennzeichen des Renault und nur vage seinen Standort durchgeben können. Schnell tauscht Andreas S. seine Schrotflinte gegen sein Jagdgewehr, das mit teurer, verbotener Nachtzieltechnik ausgerüstet ist, und trifft den Polizisten dreimal: in den Bauch, durch Brust und Rücken und schließlich von unten in den Kopf. Vor und nach dem ersten Gewehrschuss hat der Beamte das Magazin seiner Dienstwaffe leergeschossen. Geblendet und ins Dunkel hinein: alle 15 Schüsse verfehlen den Angreifer.

Zwei Hinrichtungen

Den zweiten und dritten Schuss aus seinem Gewehr setzt Andreas S. auf einen wehrlos am Boden liegenden, sterbenden Menschen ab. Eine Hinrichtung. Als Andreas S. nach seinem Führerschein und dem Personalausweis sucht, bemerkt er, dass die blutend auf der Straße liegende Beamtin noch lebt. Er holt erneut seine Schrotflinte, lädt sie und feuert der jungen Frau aus nächster Nähe in den Kopf: noch eine Hinrichtung. Noch am Nachmittag des Tattages nimmt ein Spezialkommando Andreas S. und seinen Helfer in Sulzbach im Saarland fest.

Schon 20 Wochen nach der Tat beginnt in Kaiserslautern einer der spektakulärsten Prozesse, den die Pfalz je erlebte. Andreas S. macht den Gerichtssaal zu seiner Bühne. Er schwingt stundenlange Reden, er befragt Zeugen, er springt auf, demonstriert, wie man die Waffe hält, die teure Zieltechnik nutzt, wie man trifft. Und zwar in den Kopf. Kopfschüsse sind sein Markenzeichen. Er ist stolz darauf. Andreas S. badet in der Aufmerksamkeit, die ihm zuteil wird. Während des Prozesses ist er Deutschlands bekanntester Verbrecher. Der Vorsitzende Richter wird später in seinem Urteil sagen, dass er sich durch seine Tat und sein Verhalten im Saal selbst zu einer Person der Zeitgeschichte gemacht hat.

Der Täter zeigt keine Reue

Doch Andreas S. gesteht nicht, zeigt keine Reue, kein Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer. Vielmehr sieht er sich selbst als Opfer „eines mittelalterlichen Hexenprozesses“, wie er sagt. Die Schuld für den Tod der Polizisten versucht er seinem Helfer Florian V. in die Schuhe zu schieben. Doch die Beweise gegen Andreas S. sind erdrückend: Das Landgericht verurteilt ihn am 30. November wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Seine Verteidiger legen umgehend Revision ein, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sollte es Bestand haben, wird Andreas S. nach 15 Jahren Haft nicht auf freien Fuß kommen. Wenn er im Lauf der Jahre uneinsichtig bleibt, bleibt er womöglich hinter Gittern, bis er gebrechlich ist.

Die Tat von Kusel hat allein im Saarland 50 Ermittlungsverfahren losgetreten. Wie konnte Andreas S. jahrelang auf der schiefen Bahn unterwegs sein, ohne dass jemand ihm das Handwerk legte? Wie konnte es zu all den Schlampereien rund um seine Jagdscheine, seine Waffen, seinen Wildhandel kommen? Wie kann das Jagd- und Waffenrecht so reformiert werden, dass ein zweiter Fall Kusel in dieser Form unmöglich wird? Für Politik, Polizei und Staatsanwaltschaft geht die Arbeit nach dem Urteil erst richtig los.

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