Grünstadt Laienrichter gesucht: Was die Bewerber können sollten
Wer kann sich bewerben?
Grünstadter, die Schöffen werden wollen, müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und am 1. April 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Von der Wahl ausgeschlossen sind Menschen, die schon mal zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen: Personen, gegen die wegen einer schweren Straftat ermittelt wird, welche zum Verlust von Ehrenämten führen könnte. Auch wer hauptamtlich für die Justiz tätig ist, kann nicht Laienrichter werden. Dasselbe gilt für Religionsdiener.
Werden für das Amt besondere Fähigkeiten verlangt?
Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, sprich: das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen, also anhand von Aussagen, Gutachten und Urkunden ableiten, wie wahrscheinlich es ist, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat. Als Voraussetzung dafür werden neben Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Verantwortungsbewusstsein auch geistige Beweglichkeit und ein gutes Urteilsvermögen genannt.
Außerdem müssen Laienrichter sich darüber im Klaren sein, dass durch Urteile im Strafverfahren tief in das Leben anderer Menschen eingegriffen wird. Objektivität ist deshalb auch dann erforderlich, wenn ihnen der Angeklagte unsympathisch ist, wenn er in der Öffentlichkeit schon vorverurteilt wurde oder eine besonders grausame Tat begangen hat. Dafür sind eine große Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit wichtig.
Außerdem sollte die Bereitschaft bestehen, Zeit in das Amt zu investieren, um sich über dessen Bedeutung sowie die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren, die es mit sich bringt.
Was ist mit juristischen Vorkenntnissen?
Die sind nicht erforderlich, wohl aber das Wissen um die Rolle der Laienrichter. Außerdem sollten sich Schöffen schon Gedanken über die Ursachen von Kriminalität und den Zweck einer Strafe gemacht haben.
Welches Gewicht haben die Stimmen der Schöffen im Vergleich zu denen der Berufsrichter?
Laienrichter sind gleichberechtigt. Für die Verurteilung eines Angeklagten und sein Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Das bedeutet einerseits: Gegen die Stimmen beider Schöffen kann niemand verurteilt werden. Andererseits haben sie aber auch jedes Urteil mitzuverantworten. Wer die Verantwortung für eine Haftstrafe oder einen Freispruch aus Mangel an Beweisen nicht übernehmen will, sollte sich um das Amt nicht bewerben.
Gegenüber den Berufsrichtern sollen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, aber auch in der Lage sein, sich von besseren Argumenten überzeugen zu lassen. Während der Verhandlung dürfen sie Fragen stellen, weshalb auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwünscht sind.
An wen richten Bürger Grünstadts ihre Bewerbung?
Bis zum 13. April an die Ordnungs- und Sozialabteilung der Stadt Grünstadt, Telefon 06359 805307 oder E-Mail ordnungsamt@gruenstadt.de. Ein Bewerbungsbogen kann von der Webseite www.gruenstadt.de heruntergeladen werden.
Termin
Die Kreisvolkshochschule bietet zwei kostenlose Online-Infoveranstaltungen mit Wissenswertem rund um das Amt und die Wahl an, und zwar am Dienstag, 14. März, von 19 bis 21 Uhr, und Freitag, 17. März, von 15 bis 17 Uhr. Anmeldung unter Telefon 06322 961-2403 oder online unter www.kvhs-duew.de.