Nutzung und Zweitverwertung von RHEINPFALZ-Artikeln

Texte von RHEINPFALZ-Redakteuren oder unserer freien Mitarbeiter sowie Fotos der von uns beauftragten Fotografen werden zwar viele Tausend Male gedruckt und verteilt. Sie bleiben aber das sogenannte geistige Eigentum der Autoren und der Fotografen. Der Verlag besitzt nur die Verwertungsrechte dafür.

Im Zeitalter des Internets ist die Übernahme von Zeitungsinhalten auf die Homepages und in andere digitale Veröffentlichungen von Vereinen, Verbänden, Verwaltungen oder Unternehmen gang und gäbe. Wurde für solche Nachdrucke und Übernahmen keine Erlaubnis eingeholt, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht, der geahndet werden kann.

Die RHEINPFALZ hat prinzipiell nichts dagegen, wenn gemeinnützige Institutionen, Vereine, Kindergärten, Schulen oder Kirchengemeinden einzelne Beiträge aus der Zeitung veröffentlichen. Wir freuen uns über das Interesse an unserer Arbeit und wollen das ehrenamtliche Engagement unserer Leser würdigen. Der Verlag muss aber selbst das Urheberrecht seiner Autoren und Fotografen wahren und die komplizierte Rechtslage beachten. Außerdem ist es für die RHEINPFALZ nicht nur urheberrechtlich problematisch, wenn etwa ein Sportverein auf seiner Internetseite die komplette Spielberichterstattung aus unserer Zeitung verbreitet. Damit macht er uns als Medienhaus Konkurrenz, mit unseren eigenen Inhalten!

Kostenlose Nutzung

Folgende Bedingungen gelten für kostenlose Veröffentlichungen:

  • Der gemeinnützige Verein oder die (vor-)schulische Einrichtung sind aus dem Verbreitungsgebiet der RHEINPFALZ.
  • Die Quellenangabe: „DIE RHEINPFALZ vom (und dann das Erscheinungsdatum)“ muss im räumlichen Zusammenhang mit der genutzten Veröffentlichung sichtbar gemacht werden.

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Gewerbliche Nutzung

Unternehmen und professionelle Organisationen wie beispielsweise Ministerien, Landesämter oder Kammern, die einen Zeitungsartikel in ihr Werbematerial oder ihren Internetauftritt übernehmen möchten, erhalten die Zweitverwertungsrechte an RHEINPFALZ-Beiträgen gegen eine Lizenzgebühr, deren Höhe abhängig ist von der Anzahl der Nachdrucke und der Anzahl der Page Impressions pro Monat auf das Internetangebot des Antragsstellers.

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Eine veränderte Rechtslage in der Zukunft kann dazu führen, dass die Zustimmung widerrufen wird. Sie haben Fragen zur Zweitverwertung. Bitte nehmen Sie über die E-Mail zweitverwertung@rheinpfalz.de Kontakt zu uns auf.

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