Kalender Vor 46 Jahren: Bundestag beschließt Volljährigkeit mit 18 Jahren

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Am 22. März 1974 beschloss der Bundestag die Volljährigkeit mit 18 Jahren.

Mit 18 konnten junge Männer zur Bundeswehr einberufen werden. Um zu schießen oder gar für ihr Land zu sterben, waren sie offenbar reif genug. Aber nicht, um sich ein Mofa zu kaufen oder selbst zu entscheiden, welche Lehre sie beginnen wollten. So war das in den Sechzigerjahren. Und dann durften die „Halbstarken“ plötzlich Zug um Zug erwachsen werden. 1972 wählten 18- bis 20-Jährige zum ersten Mal den Bundestag mit. Und am 22. März 1974 beschloss genau dieses Parlament, zum Jahresbeginn 1975 die Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre zu senken. Damit wurden 2,5 Millionen Westdeutsche auf einen Schlag erwachsen. Sie waren jetzt voll geschäftsfähig, konnten Verträge abschließen, eine Firma gründen. Und sie durften nicht mehr nur wählen, sondern auch in ein Amt gewählt werden.

Gegenüber der DDR, wo man schon seit 1950 mit 18 volljährig wurde, war das reichlich verspätet. Trotzdem hatte es im Vorfeld allerlei Bedenken gegeben vor so viel Verantwortung für diese verdächtig langhaarige Generation. So mahnte der CSU-Abgeordnete Richard Jager, in einem freien Land würden eben „höhere Ansprüche an die soziale Reifung eines Menschen gestellt wie im Osten“. Im Jahr 2002, unter dem Eindruck des Amoklaufs von Erfurt, als ein 19-Jähriger 16 Menschen tötete, flammte diese Debatte kurz wieder auf.

Heute ist Erwachsensein mit 18 eine Selbstverständlichkeit – und man diskutiert eher, ob 16-Jährige schon wählen dürfen sollten. Nur im Strafrecht spielt die Frage nach der Reife noch eine Rolle: Wenn die bei jemandem zwischen 18 und 21 verzögert ist, kann ausnahmsweise das Jugendstrafrecht für ihn angewendet werden.

Die RHEINPFALZ feiert in diesem Jahr ihren 75. Geburtstag. 365 Tage lang. In diesem Kalender erinnern wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, jeden Tag an ein besonderes Ereignis oder eine ungewöhnliche Geschichte aus den vergangenen 75 Jahren.

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