Kolumne RHEINPFALZ Plus Artikel Liebe vergeht, Hektar besteht: Wie die Justiz ein ehernes Gesetz untergräbt

Ein Bauer aus dem Raum Bad Dürkheim wollte bei seiner Hochzeit festschreiben, dass eine Scheidung sein Betriebsvermögen nicht sc
Ein Bauer aus dem Raum Bad Dürkheim wollte bei seiner Hochzeit festschreiben, dass eine Scheidung sein Betriebsvermögen nicht schmälert. Doch es kam anders.

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Es gibt agrarökonomisches Erfahrungswissen, an dem allenfalls jene Großstadtbewohner zweifeln, die in dem Glauben aufwuchsen, dass Kühe lila seien. Für vernünftige Menschen hingegen steht bislang unverbrüchlich fest: Liebe vergeht, aber Hektar besteht. Vermutlich reifte diese Erkenntnis, als Homo sapiens irgendwann in der Jungsteinzeit mit dem Ackerbau begann. Und seither hat sie sich stets auf Neue bestätigt. Doch nun hat ein Landwirt feststellen müssen, dass die Justiz selbst dieses eherne Gesetz untergräbt.

Zusammenleben nach bewährten Prinzipien

Dabei hatte der Pfälzer aus dem Raum Bad Dürkheim alles richtig machen wollen, als er Anfang der 1990er-Jahre seine schwangere Verlobte ehelichte. Das Paar verständigte sich darauf, nach bewährten Prinzipien zusammenzuleben: Der Gatte ackert das Geld herbei. Während die Gattin sich um Haushalt und Kinder kümmert, mithin auf eigene Einkünfte verzichtet. Zugleich aber wollte der Bauer garantiert wissen, dass seine Herzensdame im Falle erkalteter Liebe vom Hof verschwindet, ohne Betriebsvermögen zu schmälern.

Also marschierten Braut und Bräutigam zum Notar und unterzeichneten einen Ehevertrag. Der legte fest: Im Scheidungsfall verzichtet sie auf alles, was ihr eigentlich gebührt – also, zum Beispiel, auf Unterhalt. Und auf den Anteil an seinen Rentenansprüchen, der ihr zustünde. Doch als es 2019 wirklich zur Scheidung kam, meldete das Amtsgericht in Bad Dürkheim Bedenken an: Dass die Frau so gar nichts bekommt, sei wohl sittenwidrig. Weshalb ihr bisheriger Gatte ihr schließlich 300.000 Euro Abfindung zahlen musste.

Dann hätte er gar nicht erst geheiratet

Die allerdings wollte er nun wieder hereinholen:

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