1. FC Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Großes Schweigen nach dem Urteil gegen U21-Spieler

Das Wrack des Kleinwagens auf der A555, in dem zwei Frauen starben.
Das Wrack des Kleinwagens auf der A555, in dem zwei Frauen starben.

Ein U21-Spieler des 1. FC Kaiserslautern ist zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er hat den Tod zweier Frauen verursacht. Warum hat der FCK ihn verpflichtet?

Die Jugendkammer des Kölner Landgerichts ging sogar deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, verhängte Jugendstrafen von fünf Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten gegen zwei junge Fußballer, weil diese am Abend des 1. Dezember 2023 auf der A555 bei Bonn ein illegales Autorennen veranstaltet hatten. An dessen Ende waren zwei Frauen tot. Einer der beiden Verurteilten steht seit vergangenem Sommer beim FCK unter Vertrag, kämpft mit der U21 um Oberligameisterschaft und den Regionalliga-Aufstieg.

An jenem Abend waren der aktuelle FCK-Spieler, sein Mitangeklagter und zwei weitere Mitspieler auf dem Rückweg von einem Regionalligaspiel – unterwegs in zwei hochmotorisierten Autos, auf der A555 bei Bonn. Sie wurden immer schneller, überholten sich gegenseitig und andere, zum Teil sogar über die Standspur, wie Zeugen aussagten. Sie sollen bei erlaubtem Tempo von 120 über 200 Stundenkilometer schnell gewesen sein, als sie sich der Ausfahrt Wesseling näherten. Eine Mutter und ihre Tochter, 49 und 23 Jahre alt, fuhren derweil mit Tempo 100 auf der rechten Spur – auf dem Weg zurück von einem Konzertbesuch.

Richter: Kein Unfall, sondern ein Verbrechen

Beide Fußballer, zum Zeitpunkt des Vorgangs 20 Jahre alt, hätten versucht, auf die Standspur zu kommen und das Auto rechts zu überholen, als ihre Fahrzeuge seitlich kollidierten. Eines von ihnen prallte mit hohem Tempo auf den Kleinwagen der Frauen, der durch die Wucht regelrecht explodierte und in Flammen aufging. Die beiden Frauen starben noch an der Unfallstelle.

Die beiden Verurteilten sprachen im Prozess mehrfach verharmlosend von einem „Unfall“. Das ließ der Vorsitzende Richter Tilman Müller nicht gelten: „Das war kein tragischer Unfall. Zwei Menschen sind einem Verbrechen zum Opfer gefallen – man muss es benennen und ein klares Zeichen setzen“, sagte er bei der Verkündung des Urteils, das auf dem Tatbestand „Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs“ beruht. Zudem enthält das Urteil für beide Angeklagten den Entzug der Fahrerlaubnis für zwei Jahre nach Haftende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Persönlichkeitsschutz Grund für die Nicht-Antwort

Angesichts dieser Tragödie muss sich auch der 1. FC Kaiserslautern Fragen stellen lassen. Vor allem die, warum der Verein den Nachwuchsspieler im vergangenen Sommer für seine U21 verpflichtet hat, obwohl das illegale Rennen mit zwei unbeteiligten Toten in der Branche bekannt gewesen sein musste. Immerhin hatte der damalige Arbeitgeber seine beiden Kicker deswegen aus seinen Diensten entlassen. In der Folge kamen beide zunächst nicht mehr bei einem großen Namen unter.

Die Antwort des FCK am späten Nachmittag auf eine detaillierte Nachfrage dieser Zeitung vom Morgen blieb allerdings dürftig: „Wir bitten um Verständnis, dass der 1. FC Kaiserslautern zu der angesprochenen Thematik aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft erteilt, zumal das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.“ Mehr als diese dürre Nachricht kam nicht.

Darf er nochmals spielen?

Dabei hätte sich der FCK auf Anfrage durchaus auch dazu erklären können, ob der betreffende Spieler – da noch nicht rechtskräftig verurteilt und folglich nicht in Haft – nochmals im Trikot der Roten Teufel auflaufen wird dürfen; oder dazu, ob der Spieler suspendiert wird und wie sich das alles auf die im Meisterschaftszweikampf stehende Mannschaft auswirkt. Auch dazu nur Schweigen. U21-Trainer Alexander Bugera, dessen Team am Sonntag beim SV Gonsenheim antreten muss, wollte sich ebenfalls nicht äußern.

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