1. FC Kaiserslautern
Entlassungen und Transfers: Dieses FCK-Gremium entscheidet im Hintergrund
Die Entlassung von Markus Anfang sorgte bundesweit für großes Aufsehen. Mitte April hatte sich der 1. FC Kaiserslautern von seinem Cheftrainer getrennt. Die Entscheidung von Lauterns Geschäftsführer Thomas Hengen sorgte für viele Diskussionen. Doch Hengen hatte seine Gründe. Im Alleingang erfolgte die Demission Anfangs indes nicht. Über die Personalie wurde im Beirat der Management GmbH intensiv diskutiert. Das fünfköpfige Gremium folgte schließlich den Argumenten Hengens – Anfangs Aus war besiegelt.
Der Beirat der Management GmbH ist ein mächtiges Gremium. Dessen Hauptaufgabe: Kontrolle der Arbeit der Geschäftsführung. Das Gremium meidet die Öffentlichkeit. Der Beirat arbeitet vielmehr im Hintergrund. Die fünf Mitglieder – Rainer Keßler, Hans-Peter Briegel, Valentin Helou, Giuseppe und Klaus Dienes – treten in den Medien selten, manche gar nicht auf. Sie suchen nicht die mediale Bühne, weil es ihnen vielmehr darum geht, in Ruhe wichtige und manchmal Entscheidungen von besonderer Tragweite zu fällen. Eine Trainerentlassung ist so eine Entscheidung von Tragweite. „Da der Beirat die Geschäftsführung überwacht, ist laut Gesellschaftervertrag eine Zustimmung für verschiedene Vorgänge erforderlich“, sagt Rainer Keßler, der Vorsitzende des Gremiums, im Gespräch mit dieser Zeitung.
Pacht- und Ausrüstervertrag gehören auch dazu
Es sind nicht nur sportliche Themen, die auf der Agenda stehen. Unter anderem der Stadionpachtvertrag, der Ausrüstervertrag oder aber Verträge mit Großsponsoren sind laut Keßler zustimmungspflichtige Themen und werden diskutiert sowie anschließend entschieden. „Da sind zwei Dinge relevant; dass wir schnell und effektiv handeln und entscheiden“, sagt Keßler: „Wichtig ist auch, dass wir als Beirat ein Vertrauen zur operativen Führung haben.“
Nicht jede sportliche Personalie oder aber ein Sachthema muss vom Beirat abgesegnet werden. Es gibt eine finanzielle Grenze. Über die Zahl schweigt das Gremium. Liegen die Themen unter jener Summe, kann Hengen alleine entscheiden. „Es ist gut so, dass der Geschäftsführer einen Freiraum hat“, sagt Keßler: „Am Ende des Tages wird die Geschäftsführung an der Frage gemessen, ob die Entscheidungen gut oder schlecht waren. Die Balance von Nähe und Distanz ist wichtig. Das hört sich widersprüchlich an, aber es ist wichtig und richtig, dass wir einen transparenten und vertrauensvollen Austausch mit der Geschäftsführung haben.“
Hier wird 50+1 angewandt
Der Beirat der Management GmbH ist auch deshalb ein wichtiges Gremium, weil darin die sogenannte 50+1-Regel verankert ist. Die 50+1-Regel im deutschen Fußball besagt, dass ein eingetragener Verein, der eine Profimannschaft in eine Kapitalgesellschaft (KgaA) ausgegliedert hat, immer die Mehrheit der Stimmrechte an dieser Gesellschaft halten muss. Im Beirat beim FCK vertreten Klaus Dienes und Giuseppe Nardi die Investoren, Rainer Keßler, Valentin Helou und Hans-Peter Briegel stehen für den Verein. Der Mutterverein des FCK, der FCK e.V., hat laut Keßler aktuell noch die Mehrheit bei den Aktien der KgaA. Würde der FCK aber die von den Investoren bereitgestellte Kapitalerhöhung ziehen, würde sich Waagschale zur Seite der Investoren neigen. Doch Keßler erläutert: „Rein theoretisch könnte der FCK e.V. gar keinen Anteil halten, denn die Management GmbH gehört zu 100 Prozent dem FCK e.V. Die Zielsetzung vom FCK e.V. ist aber immer, die Sperrminorität von 25 Prozent plus eine Aktie zu halten.“
Es gibt eine weitere zusätzliche Sicherheit im Beirat der Management GmbH bei Entscheidungen. So muss bei einer Beiratsentscheidung immer die Mehrheit der vom Verein entsandten Beiräte, also Briegel, Helou und Keßler, zustimmen. Damit ist die Stimmenmehrheit mit 50+1 beim FCK gewahrt. Stimmen beispielsweise die beiden Investoren und ein Vereinsvertreter dafür, wäre der Beschluss nicht tragfähig. Der Beirat versammelt sich nach Dringlichkeit. Einmal im Monat tauschen sich Keßler und Hengen aus.
Ein Geschäftsführer? Oder doch zwei?
Die ausgegliederte Fußball-Abteilung wird von Thomas Hengen geführt. Laut Gesellschaftervertrag bestehe die Möglichkeit, neben Hengen weitere Geschäftsführer zu berufen, sagt Keßler. Ist es momentan opportun, dass ein Geschäftsführer die Gesamtverantwortung trägt? Funktioniert die Delegation an Direktoren so, dass er Freiräume hat für seine Kernaufgaben oder bedarf es eines zweiten Geschäftsführers? Diese Fragen stelle sich der Beirat immer wieder, sagt Keßler.
Solche Fragen müssen in den anderen Gremien nicht thematisiert werden. Der fünfköpfige Aufsichtsrat der KgaA – Peter Theiss, Markus Merk, Ben Remy, Wolfgang Erfurt und Axel Kemmler – beschäftigt sich vornehmlich mit den Finanzkennzahlen zur neuen Saison sowie der Bilanz für den Geschäftsbericht. Auch in diesem Gremium sitzen zwei Aktionärsvertreter (Theiss und Kemmler). Remy ist der Entsandte vom Verwaltungsrat, dem dritten Vereinsgremium. Würde er dort nicht mehr gewählt werden, würde Remy auch sein Amt im Aufsichtsrat verlieren. Die anderen vier Mitglieder werden alle fünf Jahre in einer Hauptversammlung gewählt. In dieser Wahl schlägt die Aktionärs- sowie die Vereinsseite zwei Kandidaten vor. Weil die vier Kandidaten gewählt sind, ist eine Zugehörigkeit zu einem Gremium nicht relevant.
Der Beirat der Management GmbH kommt in Transferperioden häufiger zusammen – wenn ein Transfer die Freigrenze der Geschäftsführung übersteigt, wie zuletzt der von Semih Sahin von der SV Elversberg. Ein Thema wird den Beirat häufiger beschäftigen: die Modernisierung des Nachwuchsleistungszentrums. „Das Jugendstadion ist ein Zukunftsthema“, sagt Keßler. Eines von mehreren. Die behandelt das Gremium aber im Stillen.
