Rheinpfalz „Du“ aus der Kindheit

Neulich schilderte mir eine junge Kundin folgende Situation: „Wenn ich in meinem Heimatort auf Festen eingeladen bin, werde ich von den ehemaligen Nachbarn und Bekannten meiner Eltern immer noch geduzt. Inzwischen bin ich 26 Jahre alt und komme mir dann wie ein kleines Mädchen vor. Muss ich akzeptieren, einseitig geduzt zu werden?“ Spätestens mit dem 18. Geburtstag haben Menschen ein Recht darauf, gesiezt zu werden. Bei neuen Begegnungen ist das einfach umzusetzen. Bei länger währenden Bekanntschaften, die die Kindheit und Jugend überdauern, gerät das häufig in Vergessenheit. Doch ungefragtes, einseitiges Duzen unter Erwachsenen ist meiner Meinung nach respektlos. Oft trauen sich junge Erwachsene nicht, ihr Gegenüber darauf hinzuweisen. Deshalb empfehle ich, die Verantwortung in die Hände der Älteren zu legen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. In Ihrem Umfeld ist es üblich, sich zu duzen und Sie wünschen sich die Nähe? Dann bieten Sie doch ebenfalls das Du an. Sie könnten etwa sagen: „Du bist inzwischen erwachsen, und ich finde es nicht mehr passend, dich zu duzen, wenn du mich weiterhin siezt. Bitte nenne mich auch beim Vornamen und sprich mich mit Du an.“ Ihnen ist die Sie-Anrede lieber? Dann bieten Sie der jungen Frau oder dem jungen Mann die gleichberechtigte Sie-Form an. Sagen Sie zum Beispiel: „Du bist inzwischen volljährig, und ich möchte dich nun auch siezen.“ Achten Sie einmal bewusst auf die jüngeren Menschen Ihrer Umgebung und entscheiden, welche Anrede nun angemessen ist. Die Autorin Gerlind Hartwig (45) ist Image-Trainerin aus Kaiserslautern. Haben Sie eine Frage zu zeitgemäßen Umgangsformen? Schreiben Sie uns: Die RHEINPFALZ, Redaktion Zeitgeschehen, „Benimm dich“, Amtsstraße 5-11, 67069 Ludwigshafen oder benimmdich@rheinpfalz.de.

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