Urheberrechtsverstöße Screenshots und Anleitung

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Hier wurde eine Seite aus der Druck-Ausgabe abfotografiert und bei Facebook geteilt. Das ist verboten, und wir werden der Sache nachgehen.
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So geht’s nicht: Diejenigen, die diesen Screenshot unseres Artikels auf Facebook geteilt haben, werden von uns angeschrieben und auf ihren Verstoß gegen das Urheberrrecht aufmerksam gemacht.
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Wir schreiben auch Vereine an, die unsere Inhalte ungefragt auf Facebook teilen. Auch mit Quellenangabe ist das nicht in Ordnung.
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Korrekt: Ein Link auf unseren Online-Bericht wurde geteilt. Das verstößt nicht gegen das Urheberrrecht, und damit sind wir auch einverstanden.
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Hier nochmal eine Anleitung, wie's wirklich geht: Den Artikel im Internet aufrufen.
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Die Adresse des Artikels (die URL) markieren und in die Zwischenablage kopieren. Bei Handys und Tablets geht das mit "Kopieren", bei PCs mit Strg-C. Alles von "http:// ..." bis "...html" gehört dazu!
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In Facebook gehen und einen neuen Post öffnen.
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Hier die Adresse einfügen (am PC mit Strg-V). Wenn Facebook kurz darauf die Überschrift und das Foto des Artikels anzeigt, hat alles geklappt!

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