Urheberrechtsverstöße Screenshots und Anleitung Hier wurde eine Seite aus der Druck-Ausgabe abfotografiert und bei Facebook geteilt. Das ist verboten, und wir werden der Sache nachgehen. So geht’s nicht: Diejenigen, die diesen Screenshot unseres Artikels auf Facebook geteilt haben, werden von uns angeschrieben und auf ihren Verstoß gegen das Urheberrrecht aufmerksam gemacht. Wir schreiben auch Vereine an, die unsere Inhalte ungefragt auf Facebook teilen. Auch mit Quellenangabe ist das nicht in Ordnung. Korrekt: Ein Link auf unseren Online-Bericht wurde geteilt. Das verstößt nicht gegen das Urheberrrecht, und damit sind wir auch einverstanden. Hier nochmal eine Anleitung, wie's wirklich geht: Den Artikel im Internet aufrufen. Die Adresse des Artikels (die URL) markieren und in die Zwischenablage kopieren. Bei Handys und Tablets geht das mit "Kopieren", bei PCs mit Strg-C. Alles von "http:// ..." bis "...html" gehört dazu! In Facebook gehen und einen neuen Post öffnen. Hier die Adresse einfügen (am PC mit Strg-V). Wenn Facebook kurz darauf die Überschrift und das Foto des Artikels anzeigt, hat alles geklappt!Foto 1 von 8